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Begleitung von Menschen mit Behinderung zum Arzt verlässlich regelnLeichte Sprache ist für barrierefreie Gesundheitsversorgung unumgänglich
Uwe Schummer MdB, Quelle: Gebhard Bücker

Begleitung von Menschen mit Behinderung zum Arzt verlässlich regeln
Leichte Sprache ist für barrierefreie Gesundheitsversorgung unumgänglich

Pressemitteilung

Düsseldorf/Hürth – Die Lebenshilfe NRW begrüßt die Forderung der Ärztekammer Nordrhein nach mehr Informationsmaterial in Leichter Sprache für eine bessere Gesundheitsversorgung von Menschen mit geistiger Behinderung. Ihre Forderung nach besseren Möglichkeiten der Begleitung und Assistenz bei Arztbesuchen hält die Lebenshilfe NRW für dringend erforderlich.

„Für die Inklusion und Barrierefreiheit im Gesundheitswesen ist die Leichte Sprache zwingend erforderlich. Dass die Ärztekammer Nordrhein ab Herbst Fortbildungsveranstaltungen zur Leichten Sprache in der Arzt-Patienten-Kommunikation anbieten wird, freut uns sehr. Sie greift damit eine alte Forderung der Lebenshilfe auf. Wir hoffen praktizierende Ärzte erkennen die Notwendigkeit dieses Angebotes und nehmen die Möglichkeit der Fortbildungen wahr“, sagte Uwe Schummer MdB Landesvorsitzender der Lebenshilfe NRW. Menschen mit geistiger Behinderung nehmen laut einer Studie der Ärztekammer Nordrhein mit der Universität Witten/Herdecke Angebot der Krebsfrüherkennung seltener wahr als die übrige Bevölkerung. Die Lebenshilfe NRW verspricht sich durch barrierefreie Informationen nicht nur eine bessere Aufklärung der Menschen mit geistiger Behinderung.

„Zu einer gelungenen barrierefreien Gesundheitsversorgung gehört nach unserer Ansicht auch eine gute Begleitung der Menschen mit geistiger Behinderung. Diese ist leider nicht immer unproblematisch für Angehörige oder Fachkräfte aus Diensten und Einrichtungen möglich. Dies hat nun auch die Ärztekammer Nordrhein in ihrer Studie gezeigt und wir begrüßen daher ausdrücklich die Forderung nach unbürokratischen Stundenkontingenten für Angehörige und Ersatzpersonal für Dienste und Einrichtungen. Das ist ein erster Schritt in eine richtige Richtung“, sagte Schummer.

Sorge hat die Lebenshilfe NRW weiterhin bei der Begleitung von Menschen mit geistiger oder schwerstmehrfachbehinderter Menschen bei Krankenhausaufenthalten. „Hier muss eine Begleitung und vor allem ihre Finanzierung durch den Gesetzgeber verlässlich sichergestellt werden. Für die Betroffenen sind vertraute Ansprechpartner zu einer angstfreien Behandlung dringend notwendig. Leider ist die Finanzierung solcher Begleitungen nicht gesichert, eine klare Regelung würde hier auch in den Kliniken zu einer Entlastung des Personals führen, für die solche Situationen immer wieder sehr belastend sein können. Nur so erhalten wir eine barrierefreie und inklusive Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen“, sagte der Landesgeschäftsführer der Lebenshilfe NRW, Herbert Frings.

Foto: Das Foto von Uwe Schummer MdB dürfen Sie gerne zur redaktionellen Verwendung nutzen. Bitten geben Sie dann den Fotografen als Quelle an: Gebhard Bücker.

Hintergrund:

Die UN-Behindertenrechtskonvention regelt in Artikel 25 „Gesundheit“ den Zugang von Menschen mit Behinderung zum Gesundheitswesen. Die Lebenshilfe fordert mehr barrierefreie Arztpraxen durch Anreize, zum Beispiel durch die Auflage eines KFW-Förderprogrammes, das Ärzte beim Umbau ihrer Behandlungsräume finanziell unterstützt oder indem gesetzlich geregelt wird, dass der Zulassungsausschuss Vertragsarztsitze nur bei barrierefreien Praxen neu besetzen darf. Eine bewährte Begleitperson ist für alle Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf während eines stationären Aufenthaltes zu finanzieren. Der Anspruch darf nicht nur Menschen zugutekommen, die als Arbeitgeber ihre Pflege selbst organisieren. In Nordrhein-Westfalen leben rund 34.000 Menschen mit einer geistigen oder mehrfachen Behinderung. Ihre Lebenserwartung ist geringer als die der Allgemeinbevölkerung. Die Studie der Ärztekammer Nordrhein wurde in drei Werkstätten lokaler Lebenshilfen in Witten, Oberhausen und Solingen durchgeführt und hat insgesamt 181 Menschen mit geistiger Behinderung und deren Angehörigen und Betreuer zur gesundheitlichen und präventiven Versorgung befragt.