Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Bundesregierung muss ihre behindertenpolitischen Versprechungen einlösen

Pressemitteilung

Berlin – Anlässlich des Internationalen Tags für die Menschen mit Behinderungen (3. Dezember) erklärt die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

“Wir erwarten, dass die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention mit Priorität umgesetzt werden. Dazu gehören das Bundesteilhabegesetz, die Reform des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes, aber auch die Einführung einer Längsschnittstudie zur Verbesserung der Datenlage, der sogenannte “Disability Survey”. Ein Aufschieben oder ein Aufheben dieser Vorhaben aus welchen Gründen auch immer wäre menschenrechtlich unverantwortlich.

Zudem sollte der Entwurf des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der vergangene Woche in Berlin vorgestellt wurde, intensiv überarbeitet werden. Dieser Entwurf ist sehr enttäuschend, weil er bei vielen Handlungsfeldern, zum Beispiel beim Schutz der Persönlichkeitsrechte, beim Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt, bei der Psychiatrie und der rechtlichen Selbstbestimmung, keine systematische wie überzeugende Antwort auf die drängenden menschenrechtlichen Fragen bietet. Bereits im Mai haben die Vereinten Nationen in ihren Abschließenden Bemerkungen im Anschluss an die Staatenprüfung kritisiert, dass Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend achtet.”

Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Weitere Informationen

UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Abschließende Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands