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Cumarin in Lebensmitteln: Bund und Länder verstoßen gegen geltendes Recht

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Berlin – Anlässlich erneuter Cumarin-Funde und der mangelhaften Informationspolitik der Länder erklärt Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin:

Seit Januar wussten Bundes- und Landesregierung um die gesundheitlichen Gefahren durch den Wirkstoff Cumarin, der vor allem in Zimt, aber auch in Tees, Punsch, Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetika usw. vorkommt. Bund und Länder haben danach geltendes EU-Recht außer Kraft gesetzt, indem sie den nach der EU-Aromenverordnung geltenden Schwellenwert von 2 Milligramm pro Kilo Zimtsterne auf 67 erhöht haben – um das 33-fache. Dabei kann es keine Entschuldigung sein, wenn Grenzwerte gerade im Rahmen von Reformen diskutiert werden. Die Länder betreiben zudem eine Informationspolitik, nach der der Verbraucher nur nach langwieriger Recherche im Internet auf die Warnhinweise stößt. Im aktuellen Fall war im Raum Koblenz Weihnachtsgebäck verkauft worden, dessen Cumarin-Gehalt über dem Grenzwert lag. Der Verkauf dieses Gebäcks wurde dann erst gestoppt.

Doch bei der notwendigen Gefahrenabwehr bleiben die Behörden untätig: Trotz geltender von der EU festgelegter Grenzwerte bleiben fast alle Lebensmittel in den Regalen.

Die Ministerinnen und Minister aus Bund und Ländern gehen fahrlässig mit ihrer Informationspflicht um: Es reicht nicht aus, die Information über belastete Produkte im Internet zu veröffentlichen.

Wir fordern von den Verbraucherministerinnen und -ministern von Bund und Ländern, dass sie sich an geltendes Europarecht halten. Die belasteten Produkte müssen sofort vom Markt genommen werden. Zudem müssen verbraucherfreundliche Warnungen ausgesprochen werden und Warnhinweise auf belasteten Produkten angebracht werden, nicht im Informationsdschungel des World Wide Web.