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Daniel Bahr: Nein zur Einbeziehung der Versorgungswerke in eine Bürger- oder Erwerbstätigenversicherung
v.l.n.r.: Dr. Andreas Kretschmer (Geschäftsführer Ärzteversorgung Westfalen-Lippe), Michael Jung (Hauptgeschäftsführer ABV), Dr. Günter Kloos (Vorsitzender des Verwaltungsausschusses der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe), Dr. Gerhard Saam (Geschäftsführer Ärzteversorgung Westfalen-Lippe), Daniel Bahr, MdB (FDP-Bundestagsfraktion), Karl-Heinz Müller (Vorsitzender des Aufsichtsausschusses der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe), Dr. Ulrich Kirchhoff (Vorsitzender des Vorstandes ABV)

Daniel Bahr: Nein zur Einbeziehung der Versorgungswerke in eine Bürger- oder Erwerbstätigenversicherung

ARBEITSGEMEINSCHAFT BERUFSSTÄNDISCHER VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN e.V.

Münster – Die Einbeziehung der Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke in eine wie auch immer geartete Bürger- oder Erwerbstätigenversicherung wird die FDP nicht mitmachen, erklärte der Münsteraner FDP-Bundestagsabgeordnete Daniel Bahr nach einem Gespräch im Hause der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe mit dem Vorsitzenden des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV), RA Dr. Ulrich Kirchhoff und dem Vorsitzenden des Aufsichtsausschusses der westfälisch-lippischen Ärzteversorgung Karl-Heinz Müller sowie den Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses dieses Versorgungswerks Dr. Günter Kloos.

Es mache, so Bahr, ökonomisch keinen Sinn, ein System wie die berufsständische Versorgung zu zerstören, das auf Kapitaldeckung aufgebaut sei und seine demografischen Probleme ohne staatliche Zuschüsse allein löse. Zudem sei in einem versicherungsmäßig organisiertem Rentensystem wie der gesetzlichen Rentenversicherung jede Erweiterung des versicherten Personenkreises zeitversetzt mit ausgeweiteten Ansprüchen verbunden, wobei umso schwerer wiege, dass die Freiberufler eine höhere Lebenserwartung als der gegenwärtige Versichertenbestand der gesetzlichen Rentenversicherung hätten. Insgesamt sei die Einbeziehung der Freiberufler deshalb keine Antwort auf die demografischen Probleme der Rentenversicherung. Bahr verwies ergänzend darauf, dass die Versorgungswerke auch durch den Eigentumsschutz der Verfassung (Art. 14 GG) geschützt seien.

Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe ist mit über 33.000 Mitgliedern und Kapitalvermögen von über 7,1 Milliarden Euro eines der größten berufsständischen Versorgungswerke in Deutschland. Seit 15 Jahren ist sie auch für die Kapitalanlage des ärztlichen Versorgungswerks von Brandenburg zuständig. Erst jüngst hat zudem das Versorgungswerk der Landtagabgeordneten in Nordrhein-Westfalen die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe mit der Aufgabe der Kapitalanlage beauftragt.