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DKG fordert: Im Gesundheitsbereich muss Empfängerland-Prinzip gelten

DKG verstärkt Präsenz auf EU-Ebene – Büro in Brüssel eröffnet

Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat mit der Eröffnung eines eigenen Verbindungsbüros in Brüssel ihre Präsenz auf europäischer Ebene verstärkt. Mit einer Sitzung der Kommission “Europa und internationales Krankenhauswesen” hat die DKG die Arbeit in ihrem neuen EU-Büro in der Rue d’ Arlon 50 am Place du Luxembourg in unmittelbarer Nähe des Europäischen Parlaments aufgenommen.

Vor dem Hintergrund der geplanten Gesundheitsdienstleistungs-Richtlinie fordert die DKG, dass das Herkunftslandprinzip im Gesundheitswesen nicht angewendet werden dürfe. “Das Herkunftslandprinzip birgt die Gefahr, dass nationale Qualitäts- und Sicherheitsstandards im Gesundheitswesen unterlaufen werden”, warnt DKG-Präsident Dr. Rudolf Kösters. Der DKG-Präsident weiter: “Es muss deutlich werden, dass bei der rechtlichen Erfassung und bei der Vergütung der Gesundheitsdienstleistungen das Recht des Mitgliedstaates zur Anwendung kommt, in dem die Leistung in Anspruch genommen wird. Das bedeutet, dass hier zwingend das Empfängerland-Prinzip gelten muss.”

Die Einführung eines Gemeinschaftsrahmens für den Bereich der Gesundheitsdienstleistungen sollte in der Absicht erfolgen, Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen zu schaffen. Die möglichen Maßnahmen sollten dabei aber lediglich als Unterstützung der Mitgliedstaaten dienen. Dies in jenen Bereichen, in denen ein europäisches Vorgehen einen Mehrwert im Vergleich zu einzelstaatlichen Maßnahmen bedeutet.

Die Europa-Kommission der DKG hat heute zudem den Beschluss gefasst, in einem europapolitischen Forderungskatalog die Erwartungen der Krankenhäuser an die europäische Gesundheitspolitik zu formulieren. Kernpunkte des Papiers werden sein: Grenzüberschreitender Abbau von Budgetrestriktionen, vereinfachte Abrechnungsmodalitäten bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen, Harmonisierung der gesundheitspolitischen Zielvorstellungen mit den Regularien des Wettbewerbsrechts und die Neuorganisation der Arbeitszeit im Krankenhaussektor.

In diesem Zusammenhang hat die DKG in einer Stellungnahme zum Grünbuch der Europäischen Kommission “Ein modernes Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts” deutlich gemacht, dass die besondere Aufgabenstellung für die Krankenhäuser im Rahmen der Versorgungssicherheit in besonderer Weise eine flexible Arbeitszeitorganisation erfordert. Krankenhäuser müssten in die Lage versetzt werden, eine finanzierbare und flexible Arbeitszeitgestaltung zu ermöglichen, z.B. in Form von Bereitschaftsdiensten.

Die Bemühungen um eine patienten- und mitarbeiterfreundliche Arbeitszeitorganisation in den Kliniken müsse durch einen Rechtsrahmen begleitet werden, der differenzierte Formen der Arbeitszeit und ihrer Bewertung zulässt. Eine Novellierung der Arbeitszeitrichtlinie und eine Änderung des deutschen Arbeitszeitgesetzes sowie die Einführung einer dritten Kategorie der Arbeitszeit seien vor diesem Hintergrund dringend erforderlich.

Die DKG wird ihren europapolitischen Forderungskatalog am 6. Juni 2007 in Brüssel dem Generaldirektor der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Direktion, Robert Madelin, vorstellen und der Öffentlichkeit präsentieren.

Die Adresse der DKG in Brüssel lautet:

Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) Rue d’ Arlon 50 B – 1000 Brüssel Belgien

Tel.: +32 (0)2 282 0594 Fax: +32 (0)2 282 0598