Bundesministerium für Gesundheit
Erfahrungsbericht zur Aufbereitung von Medizinprodukten
Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit hat gefordert, bis zum 18. Mai 2007 einen schriftlichen Bericht zum Thema "Erfahrungen mit den geänderten Regeln zur Aufbereitung von Medizinprodukten" vorzulegen. Diese Erfahrungen sollen bis Ende 2007 den parlamentarischen Gremien zugeleitet werden können.
Am 1. Januar 2002 war ein Bündel von Ãnderungen und Ergänzungen des MedizinproduktegesetÂzes und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung sowie untergesetzlicher Regelungen in Kraft getreten. Mit diesen neuen Regelungen wurden die Vorgaben bei der Aufbereitung von Medizinprodukten im Sinne des vorbeugenden Patientenschutzes strinÂgenter gefasst. Auch auf die zentrale Bedeutung der Ãberwachung der Aufbereiter durch die zuständigen Behörden wurde in diesem Zusammenhang hingewiesen.
Nachdem in den vergangenen Jahren Erfahrungen mit diesen neuen Regelungen gemacht werden konnten, ist es nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums an der Zeit, den bereits 2002 beabsichtigten Bericht darüber zu erstellen und vorzulegen. Abgefragt werden in diesem Bericht sowohl Erfahrungen mit dem rechtlichen Rahmen, fachlicher Empfehlungen sowie Erfahrungen im Zusammenhang mit der Ãberwachung durch die Landesbehörden.
Zu den beteiligten Verbänden gehören u. a. die Organisationen der Ãrzte und Zahnärzte, der Krankenhäuser, der Medizintechnologie, der Krankenversicherung einschl. des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) sowie Fachverbände wie die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie, die Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung.
Neben diesen formell beteiligten Organisationen soll aber jedermann die Möglichkeit haben, zu diesem wichtigen Thema seine Meinung zu sagen.
Der entsprechende Fragebogen ist auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums zu finden unter: http://www.bmg.bund.de