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Festbetragsfestsetzung der Spitzenverbände der Krankenkassen zu drei neuen Gruppenbeschlüssen

Arzneimittel-Festbeträge

Berlin – Gemeinsame Presseerklärung

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen AOK-Bundesverband, Bonn BKK Bundesverband, Essen IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach See-Krankenkasse, Hamburg Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel Knappschaft, Bochum Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg

Arzneimittel-Festbeträge

• Festbetragsfestsetzung der Spitzenverbände der Krankenkassen zu drei neuen Gruppenbeschlüssen

• Einheitliche Berücksichtigung der Mehrwertsteuererhöhung zum 01.01.2007 bei allen Festbeträgen und Zuzahlungsbefreiungsgrenzen

Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte am 18.04.2006 bei drei Festbetragsgruppen der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen) die Eingruppierung neuer Wirkstoffe beschlossen sowie die Vergleichsgröße für diese Gruppen neu ermittelt. Die drei Gruppen enthalten Mittel zur Behandlung von Infektionen der Atemwege, Hals-Nasen-Ohren, Nieren und Harnwege.

Zu diesen Gruppen haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in der Zeit vom 02.09. bis 02.10.2006 in einem geordneten und transparenten Verfahren die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung mit Festbetragsvorschlägen durchgeführt, bei der Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretungen der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen können.

Am 23. Oktober haben sie nach Auswertung der insgesamt 17 abgegebenen Stellungnahmen die Festbeträge festgesetzt. Nach diesen Festsetzungsbeschlüssen wird in allen drei Gruppen eine für die Therapie hinreichende Arzneimittelauswahl sowie eine in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleistet. Insgesamt führen die Beschlüsse zu einem zusätzlichen Einsparvolumen von 40 Mio. Euro pro Jahr.

Festbeträge müssen entsprechend der Mehrwertsteuererhöhung angepasst werden

Die Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 wird in der Regel zu einer Erhöhung der Apothekenverkaufspreise von Arzneimitteln führen. Dadurch könnten die Preise von zahlreichen Arzneimitteln über den derzeit gültigen Festbetrag liegen und auf die Versicherten kämen zusätzliche Kosten (so genannte “Aufzahlungen”) zu. Um diese zusätzliche Belastung durch die Mehrwertsteuererhöhung zu verhindern, haben die Spitzenverbände der Krankenkassen den gesamten Festbetragsmarkt mit 441 Gruppen überprüft und vorgeschlagen, in rund 50 Prozent der Gruppen die Festbeträge nach den Versorgungskriterien des AVWG entsprechend der Mehrwertsteuererhöhung anzuheben und in 10 Gruppen aufgrund mangelnder Besetzungszahlen die Festbeträge aufzuheben.

Dieses differenzierte Vorgehen war auch Grundlage der Entscheidungen der Spitzenverbände im Rahmen der letzten Mehrwertsteuererhöhung 1998. Zu den Vorschlägen wurde in der Zeit vom 05.09.2006 bis 02.10.2006 die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung durchgeführt.

Am 23. Oktober 2006 haben die Spitzenverbände nach Auswertung der 11 eingegangenen Stellungnahmen dann ihre Entscheidung zur Berücksichtigung der Mehrwertsteuererhöhung und den Festbetragsaufhebungen getroffen. Dabei haben die Spitzenverbände die Stellungnahmen sowie die seit 1998 und zuletzt durch das AVWG geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und deren Auswirkungen auf die Festbetragsregelung einbezogen. Hierzu gehören z. B. die geänderte Arzneimittelpreisverordnung für verschreibungspflichtige Arzneimittel mit Apothekenfixzuschlag in Höhe von 8,10 Euro, der Mindestabstand zum Festbetrag zur Freistellung vom Generikaabschlag sowie bei der Zuzahlungsbefreiungsregelung. Im Ergebnis haben die Spitzenverbände die Notwendigkeit gesehen, bei 431 Festbetragsgruppen die Festbeträge entsprechend der Mehrwertsteuererhöhung anzupassen, um weiterhin die rechtskonforme Umsetzung der Festbetragsregelung zu gewährleisten. Die Spitzenverbände haben ebenfalls am 23.10.2006 die 10 Festbetragsaufhebungen beschlossen.

Die Mehrwertsteuererhöhung wird die GKV allein im Festbetragsmarkt mit Mehrkosten bis zu 260 Mio. Euro belasten. Daher fordern die Spitzenverbände die Politik erneut auf, Arzneimittel von der Mehrwertsteuererhöhung auszunehmen oder den Mehrwertsteuersatz wie in vielen anderen Ländern auf den halben Satz zu reduzieren. Sämtliche Festbetragsbeschlüsse der Spitzenverbände vom 23.10.2006 werden im Bundesanzeiger Nr. 211 vom 10. November 2006 bekannt gemacht. Sie stehen vorab ab 31. Oktober 2006 mit weiteren Servicedateien auf der Web-Seite des BKK Bundesverbandes unter http://www.bkk.de abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.

Die Festbeträge treten zum 01. Januar 2007 in Kraft.

Mehrwertsteuererhöhung wird auch bei Zuzahlungsbefreiungsgrenzen berücksichtigt

Ferner haben die Spitzenverbände der Krankenkassen am 23. Oktober 2006 in Folge der Festbetragsentscheidung zur Mehrwertsteuererhöhung auch ihre Beschlüsse zur Zuzahlungsbefreiung mit Inkrafttreten zum 01. Januar 2007 entsprechend angepasst. Neben den formal rechtlichen Aspekten stellen die Spitzenverbände hierdurch sicher, dass die zum Teil erst zum 01. November 2006 wirksam werdenden Zuzahlungsbefreiungsgrenzen, auf Ebene der Abgabepreise der pharmazeutischen Unternehmen auch nach dem 01. Januar 2007 unverändert fortgelten und keine erneuten Preissenkungen erfordern.

Im Bundesanzeiger Nr. 211 vom 10.11.2006 erfolgt der offizielle Hinweis zu dem Beschluss zur Zuzahlungsbefreiung vom 23.10.2006. Der Beschluss steht vorab ab 31.10.2006 mit weiteren Servicedateien auf den Web-Seiten des BKK Bundesverbandes unter http://www.bkk.de abrufbar zur Verfügung. Zeitgleich werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert. Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter http://www.gkv.info