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Finanzielle Umverteilung war bei Gründung der GKV nicht gewollt

Pressemitteilung

Köln – Das Wissenschaftliche Institut der privaten Krankenversicherung (WIP) weist in seiner aktuellen Studie nach, dass die heute vielzitierte Einkommensumverteilung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu deren Gründungszeit vom Gesetzgeber nicht vorgesehen war.

Anhand einer Auswertung historischer Originaldokumente wird gezeigt, dass die bestehenden finanziellen Verteilungswirkungen innerhalb der GKV ohne planvolle Konzeption entstanden sind. Zudem stand die heute vielfach geforderte Einbeziehung von besser verdienenden Personenkreisen in die GKV in den ersten Jahrzehnten nach ihrer Einführung nicht zur Diskussion. Vielmehr wurde Personen ab einer bestimmten Einkommenshöhe bewusst der Zugang zur GKV verwehrt, da von diesen die eigenverantwortliche Absicherung des Krankheitsrisikos erwartet wurde.

Die aktuelle Studie des WIP verdeutlicht, dass die GKV zunächst als ein Versicherungssystem angelegt war, in dem Angehörige bestimmter Berufsgruppen gemeinsam in geschlossenen Krankenkassen ihr kollektives Risiko trugen. So stand anfangs das Äquivalenzprinzip im Vordergrund, bei dem die erhobenen Versicherungsbeiträge und die Leistungsausgaben in einem direkten Wertverhältnis stehen. Erst im Zeitverlauf ergab sich in der GKV durch die zunehmende Vergrößerung und Vermischung der Versichertenkollektive eine immer stärkere Tendenz zur Einkommensumverteilung.

Die Studie „Das Spannungsverhältnis von Äquivalenz und Einkommensumverteilung in der GKV – Eine Analyse der historischen Entstehungszusammenhänge“ kann im Internet unter http://www.wip-pkv.de bestellt oder heruntergeladen werden.

Das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) wurde im Jahr 2005 vom Verband der privaten Krankenversicherung gegründet. Im Mittelpunkt der Forschungstätigkeit stehen Finanzierungsfragen im Gesundheitswesen sowie die Analyse von Leistungsmärkten.