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Flächendeckende ärztliche Versorgung auch künftig sichergestellt

Pressemitteilung

Berlin – Zur Vereinbarung von Eckpunkten zum Versorgungsgesetz erklärt die stellvertretende Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Ulrike FLACH:

In der vergangenen Nacht hat sich die Koalition auf Maßnahmen verständigt, mittels derer wir eine gute und flächendeckende ärztliche Versorgung auch künftig sicher stellen. Es ist uns gelungen, die Rahmenbedingungen für die Versorgung der Patienten und die ärztliche Tätigkeit zu verbessern.

Mit einem Bündel von Maßnahmen wollen wir einem wachsenden Ärztemangel entgegen wirken. Die Residenzpflicht für Vertragsärzte wird nun grundsätzlich auch in nicht unterversorgten Gebieten aufgehoben. Die Notfallversorgung darf dabei nicht gefährdet werden. Der Wohnort des Arztes muss damit nicht der Ort der Leistungserbringung sein. So wird es für Ärzte leichter, sich für eine Praxis auf dem Land zu entscheiden. Mobile Versorgungskonzepte werden darüber hinaus ausgebaut. Auch den Forderungen nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben wir Rechnung getragen.

Darüber hinaus sollen für die Tätigkeit in unterversorgten Gebieten nun auch stärkere finanzielle Anreize gesetzt werden. Unter anderem sollen deshalb alle Leistungen von Ärzten, die in strukturschwachen Gebieten tätig sind, grundsätzlich von der Abstaffelung ausgenommen werden. Bürokratische Hemmnisse bei der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit haben wir beseitigt, Möglichkeiten der Delegation von Leistungen künftig besser nutzen. Für die Schnittstellen zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung soll es künftig einen fairen wettbewerblichen Rahmen geben. Die Budget-Obergrenzen für ambulante Operationen werden aufgehoben.

Die Eckpunkte enthalten auch Ansätze einer Honorarreform. Damit ist uns der erste Schritt zu einem einfachen, transparenten und leistungsgerechten Vergütungssystem gelungen. Die Neustrukturierung der zahnärztlichen Vergütung wird nun endlich umgesetzt.

Nach den Weichenstellungen des GKV-Finanzierungsgesetzes erhalten die Krankenkassen nun auch auf der Leistungsseite größere wettbewerbliche Handlungsmöglichkeiten. Damit setzen wir auch hier unsere Leitidee eines stärkeren Wettbewerbs um eine gute Versorgung der Patienten um.