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Für die Honorarmisere sind die Krankenkassen verantwortlich

Ambulantes Operieren

München – Mit ihrem desaströsen Verhandlungsangebot vor dem bayerischen Schiedsamt haben die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern ihre jahrelange und auf gegenseitigem Vertrauen basierende Vertragspartnerschaft mit den operativ tätigen Fachärzten faktisch beendet. In einem offenen Brief an die bayerischen Krankenkassen erklärte der Vorsitzende des Landesverband Ambulantes Operieren Bayern (LAOB) Dr. Axel Neumann: „Die Verantwortung für das Scheitern der Vertragsverhandlungen zur Vergütung ambulanter Operationen liegt weder beim Bundes- oder Landesschiedsamt, noch bei den Verhandlungsführern der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB), sondern ausschließlich bei den Krankenkassen.“

Auch die Krankenhäuser werden die entstehende Versorgungslücke nicht schließen können: „Zum einen können sie zu den angebotenen Honoraren erst recht nicht kostendeckend arbeiten, zum anderen haben sich die Klinikchirurgen mit uns solidarisch erklärt und wollen keine ambulanten Operationen übernehmen“, berichtete Neumann. Der LAOB fordert die bayerischen Krankenkassen daher auf, umgehend an den Verhandlungstisch zurückzukehren und mit der KVB vertragliche Vereinbarungen zu treffen, die eine Weiterführung ihrer fachärztlichen Tätigkeit zu angemessenen Honoraren ermöglichen. Andernfalls werden die bayerischen Operateure aller Berufsverbände und die Narkoseärzte sich geschlossen solidarisieren und ab dem 1. Januar 2009 mit gezielten Aktionen gegen das inakzeptable Verhandlungsergebnis protestieren.

In seinem offenen Brief ergänzte Neumann: „Wir wissen uns dabei in bester Solidarität mit unseren Patienten, die ihr gesetzlich verankertes Recht auf die freie Wahl ihres Operateurs oder Narkosearztes behalten möchten und nicht akzeptieren werden, dass sie alternativ nur in Krankenhausambulanzen ambulant operiert werden können.“ Es sei den bayerischen Versicherten auch nicht zu vermitteln, warum in anderen Bundesländern vertragliche Lösungen möglich waren, die eine angemessene Entlohnung des hochspezialisierten Operateurs und Narkosearztes weiterhin sicherstellen.

Auch in Bayern hätten die Beschlüsse des Bundesschiedsamtes durch regionale Zusatzvereinbarungen die faire Partnerschaft zwischen Fachärzten und Krankenkassen erhalten können. Stattdessen beharren die bayerischen Kassen darauf, die Vergütung für ambulante Operationen um 20 Prozent auf einen Punktwert von 3,5 Cent abzusenken – obwohl bereits ein Punktwert von 4,0 Cent kaum die reinen Kosten von ambulanten Operationen und Narkosen decken kann.