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NAW Berlin unterstützt Kliniken bei der Umsetzung des Patientenrechtegesetzes

Risiko- und Fehlermanagementsystem gesetzlich gefordert

Berlin – Im Februar 2013 trat das neue Patientenrechtegesetz in Kraft. Durch die Verankerung des Arzt-Patienten-Verhältnisses im Bürgerlichen Gesetzbuch und Verpflichtung der Krankenkassen zur Unterstützung bei Regressforderungen im Rahmen von (mutmaßlichen) Behandlungsfehlern kommt es zu einer deutlichen Positionsstärkung der Patienten gegenüber den Krankenkassen aber vor allem Leistungserbringern wie Ärzten oder Krankenhäusern. Auf die seit Jahren ansteigende Zahl der Anträge auf Schadensersatz haben viele Versicherungen bereits mit Beitragserhöhungen, teils sogar Vertragskündigungen reagiert. Für viele Krankenhäuser, medizinische Versorgungszentren und Arztpraxen eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung. Zur Minderung oder Abwendung einer Forderung muss der Leistungserbringer den Nachweis einer vollumfänglichen Aufklärung des Patienten, höchster Sorgfalt und eines Risiko- und Fehlermanagementsystems erbringen. Seit Juni dieses Jahres bietet NAW Berlin in einem mit jeder Partnerklinik individuell abgestimmten Prozess die Entwicklung eines solchen Systems an. Im Vordergrund steht hierbei neben der (anonymen) Dokumentation und Auswertung von (Beinahe)Zwischenfällen (CIRS Datenbank) vor allem die kritische Auseinandersetzungen mit zukünftigen Fehlervermeidungsstrategien. Die Wirksamkeit wird in regelmäßig stattfindenden Simulator-Trainings geprüft und bestätigt. Derzeit erarbeitet der Gemeinsame Bundesausschuss eine Vereinbarung, die Vergütungszuschläge für die Beteiligung an derartigen, insbesondere einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen vorsieht. Einige Haftpflichtversicherer erwägen bereits eine Reduzierung der Beiträge beim Nachweis regelmäßiger Zwischenfalltrainings.

Weitere Informationen unter: www.kliniktrainings.de