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Gesetzliche Regelung zum Schutz vor Passivrauch auch in Gaststätten notwendig – Nichtraucherzonen in Gaststätten sind eine Mogelpackung

Maria Eichhorn, Dr. Karl A. Lamers, CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, :

Berlin – Anlässlich der Veranstaltung “Passivrauchen” der CDU Landesgruppe Baden-Württemberg im Reichstagsgebäude erklärten die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB und der Initiator der Veranstaltung, Dr. Karl A. Lamers MdB:

Nichtraucherzonen in Gaststätten sind eine Mogelpackung. Zu diesem Ergebnis kommt die Vorsitzende der Stabsstelle Tabakprävention des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg (dkfz), Dr. Martina Pötschke-Langer. Die Ergebnisse neuester Untersuchungen zur Passivrauchbelastung stellte Frau Dr. Pötschke-Langer gestern auf einer Veranstaltung der CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg im Bundestag vor.

Die neue Studie belegt, dass die Gesundheitsbelastung in Restaurants oder Fernzügen, in denen geraucht wird, bis zu 20-mal höher ist als dort, wo ein Verbot gelte. Besonders betroffen sind eine Million Mitarbeiter in der Gastronomie, darunter 7.000 bis 10.000 Schwangere. Sie sind einer Schadstoffbelastung ausgesetzt die extrem krebserzeugend, fortpflanzungsschädigend und erbgutverändernd ist.

Gleiches gilt für die Gäste gastronomischer Einrichtungen, selbst wenn sie sich in den Nichtraucherbereichen aufhalten. Die Luft in Nichtraucherzonen ist um das zehnfache belasteter als die in rauchfreien gastronomischen Einrichtungen. Dies zeigt: Nichtraucherbereiche sind Passivrauchbereiche. Restaurantbesucher setzen sich auch hier einer hohen gesundheitlichen Gefahr aus.

Die Vereinbarung mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), deren Umsetzung von Fachleuten angezweifelt wird, ist somit völlig unzureichend, da sie nur Nichtraucherzonen und keine abgeschlossenen Räume vorsieht. Wir brauchen einen ausreichenden Nichtraucherschutz, nicht nur in öffentlichen Gebäuden, sondern ausnahmslos an allen Arbeitsplätzen sowie in Restaurants. Die italienische Lösung wäre hierbei auch in Deutschland gut umsetzbar. Italienischen Wirten steht es frei, separate Raucherräume zu errichten, wenn diese durch selbstschließende Türen abgetrennt sind. Dabei ist die Angst der Gastronomen vor Umsatzeinbußen völlig unbegründet. In Ländern, die ein Rauchverbot in Restaurants eingeführt haben blieb der Umsatz konstant oder stieg sogar teilweise an.