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Gesundheit ohne Grenzen: Mehr Kooperation zwischen Deutschland und Schweiz möglich

Bundesministerium für Gesundheit

Berlin – Vom 1. Januar 2007 an können sich deutsche Kassenpatienten einzelvertraglich im Rahmen eines Pilotprojektes in Spitälern der Kantone Basel Stadt und Basel Land behandeln lassen. Bislang wurden vier Verträge zwischen Schweizer Kliniken und der AOK Lörrach unterzeichnet. Mit fünf weiteren Kliniken laufen die Vertragsverhandlungen noch. Sie sollen bis Ende Dezember abgeschlossen sein. 250. 000 Euro stellt die AOK Lörrach pro Jahr für dieses Projekt zur Verfügung. Umgekehrt können Versicherte in der Schweiz klar definierte medizinische Leistungen in deutschen Kliniken im Landkreis Lörrach in Anspruch nehmen. Krankenhäuser und Krankenversicherer leisten damit einen weiteren Beitrag, um die Qualität der Gesundheitsversorgung im Grenzgebiet zu verbessern und Patientinnen und Patienten ohne Probleme die medizinische Behandlung im Nachbarland zu ermöglichen. Dies teilte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Marion Caspers-Merk, nach einem Treffen mit Regierungsrat Dr. Carlo Conti, Vorsteher des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt, in Basel mit.

Marion Caspers-Merk: “Die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung zwischen Deutschland und der Schweiz erhält durch dieses Projekt eine neue Qualität. Wir wollen damit vor allem eines erreichen: Die Lebenssituation der Menschen in den Grenzregionen durch den Gang zum Arzt ‘auf der anderen Seite’ verbessern. Wartezeiten können verhindert, Fahrzeiten verkürzt und Versorgungslücken geschlossen werden. Seit heute sind alle rechtlichen und bürokratischen Hürden beseitigt. Einem erfolgreichen Start der deutsch-schweizerischen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen steht nichts mehr im Wege.”

Um die Umsetzung des auf drei Jahre angelegten Projektes zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zu ermöglichen, hat die Bundesregierung eine entsprechende Gesetzesänderung (Änderung der Paragraphen 140e und 13 (Absatz 4 und 5 im SGB V) vorgenommen. Für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet dies, sie können nun Leistungserbringer in der Schweiz ebenso in Anspruch nehmen wie heute schon in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Schweiz ist damit rechtlich den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den drei Unterzeichnerstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island und Lichtenstein) gleichgestellt.

Die Schweiz hat im Gegenzug das Territorialprinzip in ihrem Krankenversicherungsrecht gelockert. Eine Änderung in der Krankenversicherungsverordnung ermächtigt nun das eidgenössische Department des Innern, zeitlich beschränkte Projekte zu bewilligen, die die Übernahme gewisser, im Ausland erbrachter, medizinischer Leistungen durch die Krankenkassen vorsehen.