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Gesundheitsminister Dr. Klaus Zeh ruft zu Schutzimpfungen auf

Neue Empfehlungen der Ständigen Impfkommission veröffentlicht

Erfurt/Ulm – Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) hat ihre Impfempfehlungen aktualisiert. Die STIKO-Empfehlungen sind Grundlage der öffentlichen Impfempfehlungen der obersten Landesgesundheitsbehörden.

Dazu erklärte Gesundheitsminister Dr. Klaus Zeh (CDU): ” Auch wenn in den letzten Jahren erhebliche medizinische Fortschritte erreicht werden konnten, stellen Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Masern, Kinderlähmung, Keuchhusten, Diphtherie und Wundstarrkrampf weiterhin eine latente Gefahr insbesondere für Kinder dar, die nicht unterschätzt werden sollte. Die damit einhergehenden akuten und chronischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Schädigungen, bis hin zum Tod als Folge einer Infektionskrankheit, können durch Schutzimpfungen verhindert werden!”

Aktuell wurden bei mehreren Impfungen Anwendungshinweise geändert oder Empfehlungen präzisiert. Dies betrifft insbesondere die Schutzimpfungen gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR), Hepatitis A, Hepatitis B, Meningokokken, Pneumokokken und FSME. Bereits im März 2007 empfahl die STIKO die Impfung aller 12 bis 17 Jahre alten Mädchen gegen Humane Papillomaviren (HPV), die Gebärmutterhalskrebs verursachen können. Die STIKO weist in ihren Empfehlungen auch darauf hin, dass die Impfung gegen HPV als Gelegenheit genutzt werden sollte, den Impfschutz zu vervollständigen und die für Jugendliche empfohlenen Auffrischungsimpfungen zu geben, etwa gegen Hepatitis B ,Keuchhusten und Kinderlähmung.

Bezüglich der Masern-Impfung hat die STIKO den Kreis derjenigen erweitert, die im Zusammenhang mit einem beruflichen Erkrankungsrisiko geimpft werden sollten, sofern sie nicht auf Grund einer durchgemachten Masernerkrankung geschützt sind. Empfohlen wird die Impfung nun für Beschäftigte aller Fachrichtungen des Gesundheitswesens mit Kontakt zu Patienten und in allen Gemeinschaftseinrichtungen, zum Beispiel Schulen und Kinderheime. Die STIKO berücksichtigt damit die Erfahrungen aus den Masernausbrüchen der vergangenen Jahre, zum Beispiel 2006 in Nordrhein-Westfalen. Dabei wurde beobachtet, dass zunehmend mehr ältere Kinder, Jugendliche sowie Erwachsene erkrankten. Die STIKO betont die Notwendigkeit von Impfungen nach Kontakt zu Masernkranken und erweitert die Impfempfehlungen für alle Kontaktpersonen, die nicht oder nur einmal geimpft sind und deren Immunstatus unklar ist.

Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung werden auf Grund der am 1. April 2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreform künftig Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen haben. Zuvor war die Kostenübernahme durch die Kassen freiwillig. Voraussetzung ist, dass die Impfungen in der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aufgeführt sind. In dieser Liste sind die Empfehlungen der STIKO weitestgehend berücksichtigt.

Dazu Dr. Zeh: “Die Impfdisziplin bei uns in Thüringen ist hervorragend und besser als in anderen Ländern. Dies hat dazu beigetragen, dass es bisher keine größeren Ausbrüche von Masern und anderen Epidemien gegeben hat. Damit dies so bleibt sind Schutzimpfungen uneingeschränkt zu empfehlen. Prüfen Sie für Ihr Neugeborenes, aber auch für seine Geschwister und für Sie selbst, gegen welche Erkrankungen und zu welchem Zeitpunkt eine Schutzimpfung empfohlen ist. Lassen Sie sich bei Ihrem Arzt oder im Gesundheitsamt über die Schutzimpfung und alle mit ihr im Zusammenhang stehenden Fragen beraten und auf seinen Rat hin impfen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der Schutzimpfungen, die für einen umfassenden Impfschutz in unserem Land erforderlich sind. Nutzen Sie alle Möglichkeiten, Ihr Kind und Ihre Familie durch rechtzeitige Schutzimpfungen vor Krankheiten zu schützen!”