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GKV-VSG: Facharztverträge müssen in einer eigenen Regelung verankert bleiben
Umfrage bestätigt hohe Zufriedenheit der teilnehmenden Ärzte

Gemeinsame Pressemitteilung

Stuttgart – Am 25. März steht im Gesundheitsausschuss die Anhörung zum geplanten GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) an. Die Vertragspartner aus Baden-Württemberg sehen insbesondere im geplanten Wegfall des §73c SGB V („Besondere Ambulante Versorgung“) und dessen Integration in den neuen §140a eine deutliche Schwächung des vom Gesetzgeber intendierten Vertragswettbewerbs. Sie fordern deshalb den Erhalt des Paragrafen 73c SGB V. In Baden-Württemberg erfolgt auf dieser gesetzlichen Grundlage seit fünf Jahren der erfolgreiche Aufbau umfassender Facharztverträge mit mittlerweile 1400 teilnehmenden Ärzten und Psychotherapeuten sowie mehr als 400.000 Versicherten. Die Erfahrungen dieser alternativen Regelversorgung zeigen im Vergleich zum Kollektivvertrag eine bessere Betreuung bei deutlich höherer Arbeitszufriedenheit der teilnehmenden Ärzte.
Eine aktuelle Umfrage bestätigt das positive Urteil der Ärzte.

Die Vertragspartner AOK, Bosch BKK und MEDI sehen gestützt auf fundierte eigene Erfahrungswerte in Baden-Württemberg in der Streichung des § 73c ein falsches Signal, was zusammen mit den geplanten Sondereingriffsrechten der Aufsichtsbehörden das angestrebte Ziel „Stärkung der Selektivverträge“ konterkariere, wie Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, erläutert: „Sinnhafter Versorgungswettbewerb durch Selektivverträge als echte Alternative zur Monopolstellung der Kollektivversorgung braucht als Basis die inhaltlich und juristisch eng verzahnten Paragrafen 73b und 73c SGB V. Sie ermöglicht eine umfassende, für alle Versicherten freiwillig wählbare alternative Versorgungskette Hausarztvertrag-Facharztverträge.“
Das Beispiel Baden-Württemberg zeige seit fünf Jahren, dass dies zu einer besseren Versorgung bei gleichzeitig höherer Arzt- und Versichertenakzeptanz führen kann. Die geplante Überführung der Regelungen zu den Facharztverträgen (im § 73c) in die Vorschriften zur integrierten Versorgung (§§ 140a ff.) setze diesen Fortschritt wieder aufs Spiel. Das beträfe unter anderem die bisher weitgehend freie Vertragsgestaltung der Selektivvertragspartner bei der Entwicklung alternativer Regelversorgungsangebote. Weiterhin sehe das GKV-VSG verschärfte Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden bei Selektivverträgen vor, die sich wettbewerbsfeindlich und diskriminierend auswirken werden, so Hermann weiter.
Dr. Werner Baumgärtner, Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland fordert weitere Änderungen im Gesetzentwurf: „So erweist sich das bisher vorgeschriebene Verfahren zur Bereinigung sowohl zwischen Kassen und KVen als auch auf der Ebene der Bereinigung der RLV als ungeeignet und wettbewerbsfeindlich.“ Das GKV-VSG müsse daher auch eine transparente Lösung beinhalten, welche die Diskriminierung von an Selektivverträgen teilnehmenden Ärzten durch das vorgeschriebene Bereinigungsverfahren rechtssicher ausschließe.

Die beteiligten Facharztverbände haben zum fünfjährigen Bestehen der Facharztverträge Gastroenterologie und Kardiologie in Baden-Württemberg aktuell eine Teilnehmerumfrage durchgeführt. Im Kern wird eine weitaus höhere Arbeitszufriedenheit im Selektivvertrag im direkten Vergleich zum Kollektivvertrag konstatiert. Die Gastroenterologen beurteilen den Selektivvertrag mit der Schulnote 1,9 (für den Kollektivvertag 4,1), die Kardiologen mit 2,6 (4,3). Die in der deutlich schlechteren Schulnote zum Ausdruck gebrachte Unzufriedenheit mit den Rahmenbedingungen im KV-System sowie der fehlende Glaube an dessen Reformfähigkeit waren wichtige Motive für eine Teilnahme am Selektivvertrag. Die spezifischen Erwartungen an die Selektivverträge – unter anderem die Kriterien „Keine Budgetierung ärztlicher Leistungen“ und das Prinzip “bessere Bezahlung für bessere Qualität“ – sieht die große Mehrheit der befragten Ärzte als erfüllt an. Dr. Ralph Bosch, Landesvorsitzender des Bundesverbandes niedergelassener Kardiologen (BNK) bilanziert: „Wir sehen im Facharztvertrag eindeutig die bessere Option, weil er unsere und die Bedürfnisse unserer Patienten viel besser abbildet.“ So bleibe insbesondere durch die morbiditätsadaptierte Vergütung dem Facharzt viel mehr Zeit für die Behandlung schwerer und komplizierter Fälle. Und durch die strukturiertere Zusammenarbeit mit den Ärzten im Hausarztprogramm könnten viele unnötige und belastende Klinikeinweisungen vermieden werden. Dr. Gertrud Prinzing, Vorständin der Bosch BKK verweist abschließend auf das Zusammenspiel der unterschiedlichen Facharztverträge, durch das sie eindeutige Verbesserungen für ihre Versicherten sieht. „Dieses Zusammenspiel ist besonders wichtig, gerade im Hinblick auf die Alterung unserer Gesellschaft und der damit einhergehenden Zunahme von chronischen Erkrankungen und Multimorbiditäten.“