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Heiner Garg: “Es sind noch Fragen offen”

Presseinformation: Gesundheit/Transplantation/Organspenden

Kiel – Mittwoch, 18. Juni 2008 – Es gilt das gesprochene Wort!

In seinem Redebeitrag zu TOP 24 (Bericht der Landesregierung, Transparenter und gerechter Zugang zu Organspenden) ging der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg, auf folgende Punkte ein:

“Die guten Nachrichten zuerst: * Der von der Landesregierung vorgelegte Bericht entkräftet die von den SPD-Bundestagsabgeordneten Lauterbach und Wodarg erhobenen Vorwürfe, nach denen Privatpatienten bei der Organvergabe gegenüber Kassenpatienten angeblich bevorzugt würden. Die Vorwürfe haben nicht gerade dazu geführt, die Organspendebereitschaft der Bevölkerung zu erhöhen. * Der Vorwurf der Selbstbereicherung von Leistungserbringern wird durch das Gutachten für beide Transplantationszentren in Schleswig-Holstein widerlegt. * Der Bericht kommt der Forderung der FDP nach, nicht nur die Situation zu analysieren – sondern auch Lösungsansätze aufzuzeigen. * Der Bericht gibt mehr Transparenz – diese ist auch dringend notwendig, wenn die Informationskampagne im Rahmen des “Organspendesommers 2008” erfolgreich sein soll.

Schlussfolgerung aus dem Bericht: * Das Ergebnis des Berichts, dass

– die Übertragung von Daten von Eurotransplant an die DSO nicht nach einheitlichen Kriterien erfolgt und – ein Abgleich der Daten aus der tatsächlichen Abrechnung der Klinik mit dem Versicherungsträger zum Zeitpunkt der Transplantation in den Tätigkeitsberichten nicht erfolgt ist, bestätigt die Kritik der FDP, dass das Transplantationsgesetz zentrale Probleme schlicht ausblendet und die Festschreibung elementarer Entscheidungskriterien an Dritte überträgt, deren demokratische Legitimation zweifelhaft bzw. gar nicht vorhanden ist: – Nach dem Transplantationsgesetz haben die Transplantationszentren ein Implantationsmonopol. Gleichzeitig entscheiden die Zentren über die Aufnahme – oder Nichtaufnahme von Patienten auf die Warteliste – und üben damit eine verteilende Funktion aus. – Eurotransplant, eine privatrechtliche Stiftung niederländischen Rechts, hat das Vermittlungsmonopol für Spenderorgane und ist gleichzeitig einer staatlichen Aufsicht so gut wie entzogen. – Die Deutsche Stiftung Organtransplantation koordiniert exklusiv bundesweit die Organentnahmen.

Neue Fragen: Der Bericht wirft aber neue Fragen auf, die bisher nicht beantwortet worden sind und von der Landesregierung beantwortet werden müssen, wenn auch die letzten Zweifel beseitigt werden sollen: * Wie konnte ein exakter Datenabgleich im Jahr 2006 erfolgen, wenn Patientenakten ausländischer Patienten am UKSH, Campus Kiel, verschwunden sind? In der Zusammenfassung der Ergebnisse der Externen Revision des UKSH, Campus Kiel, durch die Baltic Revisions- und Treuhandgesellschaft heißt es noch: “Aus dem EDV-System des UKSH kann zur Zeit die Gesamtzahl der behandelten ausländischen Patientinnen und Patienten nicht exakt ermittelt werden.” Es sollen auch ausländische Patienten in Kiel transplantiert worden sein.

* Warum erfolgte keine Auswertung für das Jahr 2007? Es war die Berichtserstattung des Fernsehmagazins MONITOR vom August 2007, die eine Debatte über angebliche Unregelmäßigkeiten mit ausländischen Patienten aus den Jahren 2006 und 2007 ins Rollen gebracht hat. Der Umstand, dass bereits am 3. Juli 2007 ein sog. “Warning letter” von Eurotransplant im UKSH eingegangen ist, da die Zahl der Patienten aus dem Nicht-Eurotransplant-Raum die 5-Prozent-Klausel überschritten habe – hätte dazu führen müssen, auch diesen Zeitraum genauer zu untersuchen, um diese Vorwürfe ein für alle mal zu entkräften. Da im Rahmen des Gutachtens auf überprüfbare Daten aus den Datenbanken und Patientenakten des UKSH zurückgegriffen worden ist – sollte es auch möglich sein, diese Zahlen auszuwerten (ggf. von der Ausnahme abgesehen, dass nicht alle ausländische Patienten erfasst sein sollen). Die Ankündigung des UKSH, eine eigene, zusätzliche Untersuchung durchzuführen und die Ergebnisse Ende Mai vorzustellen, lassen hoffen, dass dann hoffentlich endlich Klarheit herrscht. Bisher ist ein solcher Bericht dem Landtag nicht vorgelegt worden.

* Warum erfolgt keine Auswertung nach Patienten aus dem Nicht-Eurotransplant-Raum? In dem vorgelegten Bericht wird unterschieden zwischen :

– ausschließlich gesetzlich Versicherten, – gesetzlich Versicherten mit einer privaten Zusatzversicherung, – ausschließlich privat Versicherte, – Patienten, die beihilfeberechtigt sind, – Selbstzahler, ggf. mit Beteiligung einer privaten Krankenversicherung und – Patienten aus dem EU-Ausland, die nach dem EU-Abkommen zur Patientenmobilität über eine deutsche Krankenkasse abgerechnet werden.

Die für den vorgelegten Bericht zuständige Gesundheitsministerin Trauernicht sollte schon darlegen, warum eine Unterscheidung nach Patienten aus dem Nicht-Eurotransplant-Raum fehlt. Fallen Patienten aus dem Nicht-Eurotransplantraum unter die Rubrik Selbstzahler? Das ist nicht ganz klar. Falls ja, warum werden Patienten aus dem EU-Ausland extra ausgewiesen? Sowohl die Darstellung im Bericht als auch das angefügte Gutachten über die Nationalität der Patienten gibt an dieser Stelle keinen wirklichen Aufschluss.”