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Heiner Garg: “Krankenhäusern droht der Kollaps”

Gesundheit/Krankenhäuser/Finanzierung/Gesundheitsstandort

Kiel – Sperrfrist: Redebeginn.

Es gilt das gesprochene Wort!

Auf Antrag der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat die Landesregierung einen Bericht zur Zukunft der Krankenhausfinanzierung vorgelegt. Der Bericht wurde heute unter TOP 40 im Plenum des Landtages debattiert. Vor dem Hintergrund, dass auf der Grundlage der Berechnungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft voraussichtlich allein in Schleswig-Holstein 1.200 Pflegestellen in den Krankenhäusern allein in 2008 bedroht sind, kommt dem Bericht der Landesregierung besondere Bedeutung zu.

In seinem Redebeitrag sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:

“Die von uns gestellte Ausgangsfrage war, wie sich die Landesregierung die Krankenhausfinanzierung künftig vorstellt. Vor dem Hintergrund fünf konkreter Determinanten, die die künftige finanzielle Situation der Kliniken beeinflussen, interessiert uns die Position Landesregierung.

Der vorgelegte Bericht zur Zukunft der Krankenhausfinanzierung in Schleswig-Holstein macht vor allem eines deutlich: Gesundheitsministerin Trauernicht weiß es nicht. Anders lässt sich die Antwort der Landesregierung nicht verstehen: “Die Landesregierung wird ihre Position auf Grundlage der Expertenanhörung und des Berichtes abschließend festlegen.”

Man mag das Ehrlichkeit nennen – ich nenne es Konzeptionslosigkeit, die dem Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein schadet. Zugegeben – es ist sehr praktisch, wenn man die im Bericht immer wieder betonte “Letztverantwortung” des Landes immer an irgendwelche Dritte abtreten kann, statt eigene Positionen zu entwickeln.

Damit gibt das Land im Zweifel die letzte politische Gestaltungsmöglichkeit aus der Hand, indem es auf einen Gesetzentwurf der Bundesgesundheitsministerin im nächsten Jahr hofft.

Will man auf Landesebene überhaupt noch steuernd eingreifen? Ist eine Krankenhauspolitik in Schleswig-Holstein noch gewollt? Wenn das der Fall ist, reicht es nicht, darauf zu warten, dass es künftig von Berlin aus Finanzierungsmodalitäten zum “Einheitskrankenhaus” geben wird – unabhängig von den jeweiligen landesspezifischen Anforderungen.

Es ist für Schleswig-Holstein nicht einfach, sich mit eigenen Vorstellungen bundesweit durchzusetzen. Trotzdem muss man zumindest einmal eigene konkrete Vorstellungen entwickeln!

Insbesondere dann, wenn die schleswig-holsteinischen Krankenhäuser mit dem bundesweit niedrigsten Basisfallwert finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen. Anstatt darauf zu hoffen, dass ein bundeseinheitlicher Basisfallwert in vielleicht 10 Jahren – wenn überhaupt – Realität wird, sollte die Landesregierung umso konkreter darstellen können, welche Vorstellungen sie überhaupt hat.

Dazu gehört die Auseinandersetzung darüber, wie eine solche “leistungsorientierte Rahmenplanung” der Länder künftig aussehen soll, für die sich die Landesregierung ausspricht. Ist es eine Rahmenplanung, die darauf abzielt, Krankenhausstandorte zu Gesundheitszentren umzuwandeln in denen Krankenhäuser zu ausgewählten planbaren medizinischen Leistungen einzelvertragliche Vereinbarungen mit Krankenkassen schließen können, wie im gemeinsamen Antrag mit Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt zur 80. Gesundheitsministerkonferenz vorgeschlagen?

Es ist bedauerlich, dass in dem Bericht über dieses “Einkaufsmodell” nicht ein Wort verloren wird. Warum? Zur Frage, wie die Investitionsfinanzierung künftig aussehen soll, hält sich die Landesregierung ebenfalls bedeckt.

Wir wissen jetzt, dass sie sich für die “mittelfristige Umstellung” auf eine monistische Krankenhausfinanzierung ausspricht. Die Konsequenzen für die Rahmenplanung auf Landesebene, wenn das Land seine letzten Steuerungsmöglichkeiten aus der Hand gibt, werden dabei verschwiegen.

Welche Antwort die Landesregierung auf die von ihr selber skizzierten Wettbewerbsnachteile aufgrund des unterschiedlichen baulichen Zustandes einzelner Krankenhäuser hat, bleibt offen. Vor dem Hintergrund, dass 1972 die Investitionsförderung der Krankenhäuser von den Kassen auf die Länder übertragen worden ist, weil es für die Kassen zu teuer wurde, sind Zweifel angebracht, ob sich die Situation künftig bessern wird. Die nordrhein-westfälische Landesregierung will jetzt die Investitionsförderung für die Krankenhäuser umstellen.

Damit sollen alle Kliniken – statt wie bisher nur einzelne – künftig eine Baupauschale erhalten. Die Höhe der Pauschale soll sich dabei an den Case-Mix-Punkten (1) orientieren, die ein Haus erbracht hat. Damit sollen die Kliniken selbst entscheiden können, wann und wie sie investieren.

Selbst, wenn man diesen Weg nicht gehen will – ohne konkretes Ziel stehen die Verlierer bereits heute fest: Die Patienten und Krankenhäuser in Schleswig-Holstein – und damit letztlich der Gesundheitsstandort.”

(1) Der Case Mix Index (CMI) beschreibt die durchschnittliche Schwere der Patientenfälle resultierend aus einer beliebigen Anzahl von Fällen. Bedeutung hat der CMI vor allem in medizinisch-ökonomischen Patientenklassifikationsystemen wie Diagnosis Related Groups. Er wird errechnet durch die Addition der Relativgewichte eines jeden Patientenfalls. Der Case Mix ist die Summe der von einem Krankenhaus in einem bestimmten Zeitraum abgerechneten Relativgewichte. Er stellt ein Maß für den Gesamt-Ressourcenaufwand der behandelten Krankenhausfälle dar.

Der Antrag der FDP-Landtagsfraktion zur Zukunft der Krankenhausfinanzierung kann abgerufen werden unter: http://www.sh-landtag.de

Der Bericht der Landesregierung kann abgerufen werden unter: http://www.sh-landtag.de