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Kartellamt verpasst AOK schallende Ohrfeige

Pro Generika e.V.

Berlin – Das Bundeskartellamt hat den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) für ihre gemeinsame Ausschreibung von Arzneimittel-Wirkstoffen eine schallende Ohrfeige verpasst. Das Schreiben des Kartellamts an den Branchenverband Pro Generika lässt an Deutlichkeit nicht zu wünschen übrig. So befürchtet das Kartellamt das Entstehen und den Missbrauch von Nachfragemacht. Es sei zu befürchten, heißt es in dem Schreiben, “dass durch den gemeinsamen Einkauf der AOKen der funktionsfähige Wettbewerb auf den betroffenen Arzneimittelmärkten strukturell und erheblich beschädigt wird”. Die Ausschreibung ist nach Auffassung des Kartellamts mit dem nationalen Wettbewerbsrecht nicht vereinbar. Da allerdings das nationale Wettbewerbsrecht auf die Krankenkassen nicht anwendbar ist, sind dem Kartellamt hier die Hände gebunden.

Pro Generika-Geschäftsführer Hermann Hofmann kommentierte das Schreiben des Bundeskartellamts so: “Das Kartellamt teilt unsere Kritik an diesem Knebelvertrag. Es handelt sich eindeutig um ein Einkaufs- und Nachfragekartell. Da derartige Verträge klar den Zielen und Intentionen der Gesundheitsreform zuwiderlaufen, bauen wir darauf, dass der Gesetzgeber das laufende Verfahren dazu nutzt, einen fairen wettbewerblichen Ordnungsrahmen zu schaffen, damit das nationale Wettbewerbsrecht auch auf Krankenkassen anwendbar ist. Fehlentwicklungen wie die AOK-Ausschreibung müssen verhindert werden.”