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“Kein Patient darf ohne medizinische Begründung behandelt werden”

Ärztekammer Schleswig-Holstein begrüßt Empfehlungen zu “Chefarzt-Boni”

Bad Segeberg – Die Ärztekammer Schleswig-Holstein begrüßt die jetzt veröffentlichten Empfehlungen zur Vereinbarung finanzieller Anreize in Verträgen zwischen Krankenhäusern und ärztlichen Führungskräften. “Die Formulierungen stellen klar, dass kein Patient aus ökonomischen Gründen unnötig behandelt werden darf und dass die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen gewährleistet sein muss”, sagte Ärztekammerpräsident Dr. Franz-Joseph Bartmann am Montag (13. Mai).

In den gemeinsamen Empfehlungen von Bundesärztekammer (BÄK) und
Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) spiegelt sich auch das Votum der Vertreter der knapp 16.000 Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein. Die Kammerversammlung hatte im März ein Positionspapier zu den sogenannten “Chefarzt-Boni” verabschiedet und in den Diskussionsprozess auf Bundesebene eingebracht. “Mengenbezogene Zielvorgaben dürfen nicht mehr Bestandteil von Zielvereinbarungen sein”, heißt es in dem Papier.

“Es geht nicht darum, Ökonomie zu verteufeln. Auch Ärzte müssen sich angesichts der finanziell angespannten Situation in den meisten Krankenhäusern wirtschaftlicher Verantwortung stellen”, so Bartmann. Aus ärztlicher Sicht gebe es aber klare Grenzen: “Es darf nicht sein, dass Menschen ohne medizinische Notwendigkeit behandelt werden. Ebenso wenig darf Patienten eine medizinisch angeratene Behandlung vorenthalten werden, weil sich die Leistung für das Krankenhaus möglicherweise nicht lohnt.”

DKG und BÄK kommen mit den Empfehlungen einer Vorgabe des Gesetzgebers nach, den Krankenhäusern Beratungs- und Formulierungshilfen für Zielvereinbarungen mit finanziellen Anreizen in den Verträgen mit leitenden Ärzten an die Hand zu geben. Zielvereinbarungen, die auf finanzielle Anreize bei einzelnen Leistungen abstellen, sollen danach ausgeschlossen sein.