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Kliniken für Organspende gut gerüstet – Größe und Beatmungskapazitäten entscheidend

DKI-Studie zur Organspendesituation in Krankenhäusern

Berlin – “In den Krankenhäusern und auf Intensivstationen in Deutschland herrscht eine breite und grundsätzliche Unterstützung der Organspende”, so lautet das Fazit des Hauptgeschäftsführers der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, bei der Vorstellung einer wissenschaftlichen Studie des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) zur Organspendesituation in Krankenhäusern. An der im Auftrag der DKG durchgeführten Untersuchung beteiligten sich insgesamt 497 Kliniken mit 646 Intensivstationen. Die hohe Rücklaufquote von 63 Prozent unterstreicht das große Interesse der Krankenhäuser. Mit der Erhebung sollten sowohl fördernde als auch hemmende Faktoren für das Organspendeaufkommen im Krankenhaus ermittelt werden. Mit der DKI-Studie erfolgt diese Analyse erstmals flächendeckend und repräsentativ. Die künftige Diskussion kann somit auf Basis von Fakten geführt werden.

Die Ergebnisse zeigen, dass Transplantationsbeauftragte in Kliniken mit Intensivbetten weit verbreitet sind. 77,5 Prozent der Krankenhäuser in Deutschland verfügen mindestens über einen ärztlichen Transplantationsbeauftragten. In den Kliniken ab 800 Betten hat fast jedes Haus (97,1 Prozent) mindestens einen entsprechenden Beauftragten. Auch in den Kliniken, in denen es keine landesrechtlichen Vorgaben zur Bestellung eines Transplantationsbeauftragten gibt, wurde diese Funktion in 72 Prozent der Häuser eingerichtet. Dies belegt nachdrücklich, dass die Organspende auf eine breite Akzeptanz und hohes Engagement in den Kliniken trifft.

Darüber hinaus zeigt die Untersuchung, dass die Klinikverwaltungen die Organspende aktiv durch eigene Maßnahmen vorantreiben. Rund 60 Prozent aller Krankenhausleitungen – vom 100-Betten-Krankenhaus bis zum Universitätsklinikum – unterstützen dies durch schriftliche oder mündliche Appelle. Bei Krankenhäusern ab 500 Betten liegt die Unterstützung bei durchschnittlich 80 Prozent. Gleichzeitig sind zwei Drittel der Krankenhausmitarbeiter von Intensivstationen zum Thema Organspende geschult und fortgebildet worden.

Der DKI-Studie zufolge sind Unterschiede der Spenderzahlen im Krankenhaus vor allem durch strukturelle Faktoren statistisch erklärbar. Demnach fällt das Spendeaufkommen umso höher aus, je größer die Anzahl der neurochirurgischen Betten und Beatmungsplätze ist. Insbesondere die Beatmungskapazitäten im Krankenhaus haben einen limitierenden Einfluss auf das Spenderaufkommen, da bei hirntoten Patienten nur unter künstlicher Beatmung Organe entnommen werden können. Bundesweit lag der Anteil der Intensivbetten, die mit Beatmungsgeräten ausgestattet sind, bei rund 66 Prozent. Gleichwohl kann aus einem positiven Zusammenhang zwischen Beatmungsplätzen und Spenderaufkommen nicht zwingend gefolgert werden, dass ein Ausbau der Beatmungsplätze die realisierten Organspenden erhöhen würde. Denn ist im Krankenhaus kein Spenderpotenzial vorhanden oder selbiges ausgeschöpft, hat auch eine Steigerung der Beatmungskapazitäten keine Effekte auf die Spenderzahlen.

Die Erhebung verdeutlicht hierbei insbesondere die überragende Rolle der Krankenhausgröße und Krankenhausstruktur für das Spenderaufkommen. Die Spenderzahlen konzentrieren sich auf vergleichsweise wenige Häuser bzw. streuen sehr asymetrisch über die Krankenhäuser. Generell fällt in kleineren Kliniken das Spendervolumen stark unterproportional aus, in größeren Kliniken dagegen hochgradig überproportional: So verzeichnen nur 11 Prozent der Krankenhäuser mit 100-299 Betten einen oder mehrere Organspender pro Jahr, wohingegen unter Krankenhäusern ab 500-799 Betten schon jedes zweite Haus (49 Prozent) mindestens einen Organspender meldete. Bei Krankenhäusern mit einer Größe ab 800 Betten liegt das Spendeaufkommen aufgrund höherer Patientenzahlen und eines besonderen Patientenmix bei 89 Prozent. Dagegen hat die Krankenhausträgerschaft laut Studie keinen Einfluss auf das Spenderaufkommen.

Des weiteren sollte mit der Untersuchung die Zufriedenheit der Krankenhäuser mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) ermittelt werden. Die Unterstützungsleistungen der DSO vor Ort werden hinsichtlich der Vorbereitung und Koordination der Organentnahme von den befragten Kliniken als gut bewertet. Darüber hinaus kontaktiert die DSO die Krankenhäuser regelmäßig – auch unabhängig von möglichen Spendermeldungen. Die DSO sollte demnach eine Reduktion ihres Dienstleistungsangebots ebenso vermeiden, wie eine Verschlechterung der Vergütungsbedingungen für Leistungen im Organspendeprozess.

Eine Einschätzung der befragten Krankenhäuser zur Aufwands-entschädigung der Organspende ergab ein eher uneinheitliches Bild: So betrachten etwa 60 Prozent der Krankenhäuser diese insgesamt für kostendeckend; 40 Prozent der Kliniken bezeichnen die Aufwandspauschalen als nicht kostendeckend. Da die Organentnahme seltene und komplexe Ereignisse darstellt, hängt der Kostendeckungsgrad vielfach von Besonderheiten des Einzelfalls ab, etwa der zeitlichen Dauer des Spendeprozesses, den zusätzlichen Untersuchungen sowie dem Ausmaß der organisatorischen Beeinträchtigungen im Krankenhaus. Eine stärkere Differenzierung der Pauschalen könnte die erkennbaren Unsicherheiten der Krankenhäuser merklich reduzieren. Eine externe Überprüfung der bestehenden Pauschalen ist von den Selbstverwaltungspartnern bereits initiiert.

DKG-Hauptgeschäftsführer Baum appelliert an die Politik: “Zur Förderung des Spenderaufkommens sind weitergehende Anstrengungen und politische Maßnahmen erforderlich. Zielführend ist eine breite Aufklärungskampagne, die alle gesellschaftlichen Gruppierungen jeder Altersgruppe adressiert. Handlungsoptionen sind zudem die Einführung eines zentralen Organspenderegisters und die dokumentierte eigene Spendebereitschaft. Den Krankenhausmitarbeitern, die beim Organspendeprozeß in Extremsituationen arbeiten, muss gezielte Unterstützung geboten werden. Die Untersuchung zeigt hingegen, dass weitere landesrechtliche Vorgaben hinsichtlich der Einrichtung eines Transplantationsbeauftragten wenig zur Steigerung des Spenderaufkommens beitragen werden.”

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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.137 Krankenhäuser versorgen jährlich über 16,8 Mio. Patienten mit 1,1 Mio. Mitarbeitern. Bei 60,4 Mrd. Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.