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Krankenkassen unterstützen Gesetzentwurf für neue NRW-Krankenhausplanung: Jetzt die Weichen für mehr Qualität stellen

Gemeinsame Pressemitteilung der Krankenkassen/-verbände in Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf / Dortmund – Die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände unterstützen den heute von den Fraktionen von CDU und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes (KHGG NRW) ausdrücklich. „Damit werden die Weichen für mehr Qualität in der NRW-Krankenhausversorgung gestellt und die dringend erforderliche Kehrtwende bei der Klinikplanung eingeleitet“, erklärt Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NORDWEST, für die gesetzlichen Krankenkassen.

Nordrhein-Westfalen benötigt eine zukunftsfähige, qualitäts- und patientenorientierte Krankenhausstruktur, die Digitalisierungschancen berücksichtigt und den Ressourceneinsatz optimiert. Darin sind sich die gesetzlichen Krankenkassen einig. Das im vergangenen Jahr vom Land vorgelegte Gutachten stellte fest: Die bisherige Krankenhausplanung orientiert sich zu wenig am Versorgungsbedarf und an der Behandlungsqualität. Die derzeitigen Krankenhausstrukturen weisen in einigen Regionen eine hohe Standortdichte mit vielen kleinen Krankenhäusern und geringem Spezialisierungsgrad auf. Dies geht einher mit der Vorhaltung von Doppelstrukturen und einem zunehmenden Fachkräftemangel sowie einer Über-, Unter- und Fehlversorgung.

Der heute vorgelegte Entwurf zur Änderung des KHGG NRW stellt für die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände eine richtungsweisende Entwicklung in der Krankenhausplanung dar und bietet die entscheidende Grundlage, die dringend erforderliche Strukturreform der Krankenhauslandschaft in NRW im Rahmen von regionalen Planungsverfahren in der Praxis anzugehen. Dazu gehören, dass sich Krankenhäuser zu größeren Einheiten zusammenschließen und sich fachlich spezialisieren. Dies müsse mit Qualitätsindikatoren wie etwa Mindestfallzahlen für komplexe Eingriffe einhergehen. Weitere Vorteile: Die Konzentration von Krankenhausstandorten ermöglicht einen zielgerichteten ärztlichen und pflegerischen Personaleinsatz, höhere Investitionsmittel pro Krankenhausstandort und höhere Qualitätsstandards. Für die gesetzlichen Krankenkassen ist dabei wichtig, dass bei der Bündelung der Leistungen eine flächendeckende Versorgung auch in ländlichen Regionen weiterhin sicherzustellen ist.

Auch die aktuelle Pandemie hat aus Sicht der Krankenkassen gezeigt, wie wichtig eine hohe Flexibilität und eine weitere Spezialisierung in der Krankenhausstruktur etwas bei der Versorgung von Beatmungspatienten sind. Aber auch, dass dringend digitale Lösungen benötigt werden, um die Versorgungskapazitäten besser und schneller zu koordinieren, die Versorgungsqualität zu erhöhen, Dokumentationspflichten zu erleichtern und Informationen unter den Behandlern zu optimieren.

Federführend für diese Veröffentlichung:

AOK NORDWEST

Jens Kuschel

Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund

Telefon: 0800 2655-505528

E-Mail: presse@nw.aok.de

Weitere Ansprechpartner/-innen

AOK Rheinland/Hamburg

Isabella Heller

Telefon: 0211/8791-1038

presse@rh.aok.de

BKK Landesverband NORDWEST

Karin Hendrysiak

Tel.: 0201/179-1511

karin.hendrysiak@bkk-nord.de

IKK classic

Michael Lobscheid

Tel.: 0221 4891-212161

Michael.lobscheid@ikk-classic.de

und Stefanie Weier

Telefon: 0521/9443-530016

stefanie.weier@ikk-classic.de

KNAPPSCHAFT

Dr. Wolfgang Buschfort

Telefon: 0234/304-82050

presse@kbs.de

SVLFG

Martina Opfermann-Kersten

Telefon: 0561/785-16183

kommunikation@svlfg.de

vdek NRW

Sigrid Averesch-Tietz

Telefon: 0211 38410-15

Sigrid.averesch-tietze@vdek.com