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Krankenversicherungspläne der Grünen sind ein Frauen-Benachteiligungs-Programm

Angriff auf die Wahlfreiheit und eine Bestrafung von Lebensentscheidungen

Berlin – Die Grünen wollen die kostenlose Mitversicherung für Ehepartner abschaffen. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung anlässlich der Klausur der Grünen-Bundestagsfraktion. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer:

„Die laut Presseberichten von den Grünen geplanten Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind ein Angriff auf die Wahlfreiheit und eine Bestrafung von Lebensentscheidungen von Millionen von Frauen. Sie haben darüber hinaus nur einen sehr begrenzten finanziellen Entlastungseffekt für die GKV bei maximalem bürokratischen Aufwand.

In der GKV gibt es etwa acht Millionen Ehepartner, die nicht berufstätig und deshalb beitragsfrei mitversichert sind. Der überwiegende Teil davon ist mit Kindererziehung bzw. Pflege beschäftigt. Der von den Grünen angesprochene Personenkreis dürfte somit – vorsichtig geschätzt – etwa zwei Millionen Ehepartner betreffen.

Eine Beitragspflicht für mitversicherte Ehepartner, die keine Kinder erziehen oder Pflege leisten, würde abgesehen von dem geringen Ertrag für die GKV zu praktischen Umsetzungsproblemen führen. Zeiten der Kindererziehung und Pflegetätigkeit müssten geprüft sowie der Beitragseinzug zum Teil neu organisiert werden.

Bis zur Geburt des ersten Kindes bestünde bei den Grünen Beitragspflicht, ebenso nach Abschluss der Erziehung. Unklar ist, mit welchem Lebensalter bei den Grünen die Erziehung der Kinder beendet ist.

Ähnlich wäre bei Pflegepersonen zu verfahren. Dort träte die Beitragspflicht pikanterweise dann wieder ein, wenn die zu pflegende Person verstirbt. In beiden Fällen, dürften die betroffenen Familien es nicht gerade als einen Akt der Dankbarkeit seitens der Solidargemeinschaft empfinden, wenn sie nach ihrem sozialen Dienst der Kindererziehung oder Pflege Kassenbeiträge zahlen müssten. Auch deswegen ist dies ein falsches Signal!

Der gleiche Personenkreis würde doppelt zur Kasse gebeten, wenn nicht nur der Mindestbeitrag zur GKV erhoben würde, sondern zusätzlich das Ehegattensplitting bei Krankenversicherungsbeiträgen zur Anwendung käme. Dann würde für die Ehepartner ein höherer Beitrag fällig und die finanzielle Belastung der betroffenen Familien wäre noch größer.

Das von den Grünen geplante Splittingverfahren für Ehegatten würde die Gerechtigkeitsprobleme der GKV nicht lösen, sondern vielmehr neue Ungerechtigkeiten in Bezug auf nicht-eheliche Lebensgemeinschaften schaffen. Es ist jedenfalls verfassungsrechtlich (Art. 3 Abs. 1, 6 Abs. 1 GG) höchst problematisch, kinderlose Ehepaare dem Splittingverfahren zu unterwerfen, nicht jedoch nichteheliche Lebensgemeinschaften.

Zu beachten ist bei einem Ehegattensplitting in der GKV auch, dass teilzeitbeschäftigte Ehepartner gegenüber jeder anderen teilzeitbeschäftigten Person benachteiligt werden, denn letztere wird generell nur mit ihrem niedrigeren Einkommen belastet. Dies wird die Lust, eine Ehe einzugehen, sicherlich nicht gerade fördern!

Abgesehen davon würden Ehepaare politisch diskriminiert, deren Kinderwunsch aus medizinischen Gründen unerfüllt geblieben ist.

Die Pläne der Grünen führen zu einer Verengung der Freiheit, seine Lebensentwürfe selbständig zu wählen und sind eine massive Benachteiligung der Ehe. Die Hauptbetroffenen sind Frauen, die sich der Kindererziehung und Pflege gewidmet haben, deshalb nicht erwerbstätig waren und dies im Nachhinein nicht mehr ändern können.“