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Künstliche Verknappung der ärztlichen Arbeitszeit beenden

DKG zur Neufassung der Arbeitszeitrichtlinie der EU

Berlin – Zur Einigung im Europäischen Ministerrat, die EU-Arbeitszeitrichtlinie neu zu fassen, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:

“Eine Änderung der Arbeitszeitrichtlinie wird von den Krankenhäusern grundsätzlich begrüßt. Sie korrigiert eine Fehlentscheidung auf europäischer Ebene, die von Anfang an nicht zu halten war. Die Anrechnung von Ruhezeiten während des Bereitschaftsdienstes hat hochqualifizierte ärztliche Arbeitszeit künstlich verknappt. Die Korrektur, die die Krankenhäuser von Anfang an gefordert haben, kommt allerdings sehr spät. Inzwischen sind gesetzliche und tarifliche Realitäten in Deutschland geschaffen worden. Die Krankenhäuser haben innerhalb von 5 Jahren bis zu 10.000 zusätzliche Stellen im ärztlichen Bereich geschaffen. Insgesamt sind den Kliniken Kosten in Höhe von 1,7 Mrd. Euro entstanden. Wenn das Europäische Parlament der Änderung der Arbeitszeitrichtlinie zugestimmt hat, ist zu prüfen, inwieweit die Regelungen unmittelbar Anwendung finden bzw. Anpassungen des deutschen Arbeitszeitrechtes erforderlich machen.”

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.104 Krankenhäuser versorgen jährlich über 16,8 Mio. Patienten mit 1,1 Mio. Mitarbeitern. Bei 60,4 Mrd. Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.