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Laborärzte warnen: Reform gefährdet Patientenversorgung und setzt Patienten zunehmendem Risiko aus – Achtsamkeit und Nachhaltigkeit gefordert

Pressemitteilung zur aktuellen GKV-Laborreform und Laborkostenquotierung

Düsseldorf – Das für die ambulanten und stationären Patientenversorgung zentrale Fach Labormedizin ermöglicht neben den anderen medizinisch-diagnostischen Disziplinen wie z.B. Radiologie und Pathologie erst die regelrechte Versorgung bedürftiger Patienten, die diese im ambulanten Bereich von Haus- und Fachärzten im Jahr 2013 zu Recht erwarten dürfen.

Diese Versorgung erfolgt auf dem Stand von Wissenschaft und Technik mit bester ärztlicher Qualität, flächendeckend extrem hohem und dokumentiertem Service für Einsender und Patienten und ist Garant effizienter evidenzbasierter Medizin.

Es darf aber auch nicht verschwiegen werden, dass die seitens der GKV zur Verfügung stehenden Mittel seit der Laborreform 1999 schon nicht mehr ausreichen um den medizinisch begründeten Laboraufwand zu decken und dass keinerlei Konnex mit der allgemeinen Vergütungsentwicklung oder der allgemeinen Kostenentwicklung besteht.

So fließen inzwischen weniger als die Hälfte der seitens der Körperschaften offiziell dem Ärztlichen Labor zugerechneten Mittel tatsächlich der „ausübenden“ technischen Leistungserbringung zu – ein Ausfluß der ‚Demokratie” in den bestimmenden Gremien.

Bis jetzt hat das Fach Labormedizin noch diesen Drain kompensieren können, in naher Zukunft wird jedoch mit erheblicher Minderversorgung der Patienten – vor allem außerhalb der Ballungsgebiete zu rechnen sein.

Das Fach Labormedizin ist nur vordergründig patientenfern – in nicht unerheblichem Maße ergeben sich immer dann direkte Patientenkontakte im Labor, wenn es sich um heikle Fragestellungen z.B. aus den diagnostischen Bereichen Blutungs- oder Thromboseneigung, Infektiologie, Hygiene und Seuchenprävention oder um Fragenstellungen handelt, bei denen die Probenfrische zwingend das Ergebnis beeinflußt oder die Zuweiser mit der korrekten Probengewinnung und der Herstellung der jeweils erforderlichen Probentransporteignung schlichtweg überfordert sind.

So kann im Jahr 2013 nicht mehr durchgängig angenommen werden, dass Zuweiserpraxen auch über die für die Probenvorbereitung nötige Ausrüstung verfügen.

Nicht unerwähnt sei hierzu, dass die Kosten für den Probentransport seit dem Jahre 2009 höchstens noch in einem Viertel der Laborauftragsfälle trotz des vorgestellten Aufwandes und der Bedeutung für die Patientenversorgung erstattet werden.

Der Verband fordert im Sinne eines nachhaltigen und achtsamen Umganges mit dem Fach Labormedizin die Deckelung und Budgetierung laborärztlicher Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sofort auszusetzen, die auftragsgebundene Labormedizin extrabudgetär zu vergüten und eine neue Vergütungsordnung auszuarbeiten.

Der BDL kündigt an, am 26. Juni, dem Tag des medizinischen Labors in Berlin Alternativen zur GKV-Laborreform vorzustellen.