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Laborärzte warnen: Vergütungsdiskussion springt zu kurz und negiert die Notwendigkeiten

Pressemitteilung zur aktuellen GKV-Vergütungsdiskussion

Düsseldorf – Fehlinformation und Deckelung der laborärztlichen Vergütung gefährden den hohen Standard der Labormedizin und zunehmend das Wohl der Patienten. Die Diskussion springt zu kurz und negiert die Notwendigkeiten.

Angeregt durch die aktuelle Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes zur Entwicklung der ärztlichen Honorare und der hierzu geführten Medienkampagne erklärt der stellv. Bundesvorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte, Dr. Theo Stein:

„Traue nur der Statistik, die du selbst erstellst hast.“ So könnte man die neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes durchaus kommentieren. Leider werden bei dieser Erhebung wiederum nur pauschale Zahlen präsentiert und die Gewinner solcher Aufstellungen als „Beweis“ nach vorne gestellt. Die Wahrheit liegt wie immer in der Mitte und die Verlierer bleiben bei solchen Statistiken auf der Strecke.

So mussten die Deutschen Laborärzte in den letzten Jahren erhebliche Einbußen der Durchschnittsvergütung hinnehmen. Bereits 1999 wurde zwischen GKV und Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vereinbart, den bei Laboren extrem hohe Kostenanteil von weit über 90 Prozent entsprechend der von Patienten und Ärzten abgeforderten Untersuchungsmenge in voller Höhe zu erstatten. Dieser Kostenanteil war damals auf der Grundlage einer Analyse der Unternehmensberatung McKinsey auf der Basis ausgesuchter wirtschaftlichster Labors festgelegt worden.

Dieser – nach McKinsey-Vorgabe eigentlich durchlaufende Posten – führte, da ohne Anbindung an die allgemeine Kostenentwicklung konstruiert, bereits in den Jahren 2006 bis 2008 zu einer nachweisbaren und testierten Unterdeckung von mehr als 15%. Direktabrechnung der Laborgemeinschaften mit massiv erhöhtem Datenverarbeitungsaufwand, Absenkungen der Durchschnittskostenerstattung im Jahre 2009 und Neustrukturierung der Transportpauschale sowie die Quotierung der Kostenerstattung verschärften die Situation bis heute weiter, sodass ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von 50% (vor allem im Allgemeinlabor) wohl näher an der Wirklichkeit des tätigen Laborarztes liegt, der leider auch in der vorstehenden Auswertung des Statistischen Bundesamtes die Verwechslung von Honorar und Kostenerstattung erkennen muß.

„Die Darstellung der Spitzenverdiener suggeriert, dass ja alles zum Besten steht und für eine Honorarreform eigentlich überhaupt kein Anlass besteht. Wie viele andere Arztgruppen erhalten wir Laborärzte weder ein erträgliches Honorar noch auch nur im Ansatz eine Kostenerstattung durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die GKV, die auch den Namen verdienen.

Darum wehren wir uns entschieden gegen den nun entstandenen Eindruck, dass die niedergelassenen Ärzte insgesamt mit einem deutlichen Honorarzuwachs bedacht wurden, die Langfristbetrachtung zeigt genau das Gegenteil.

Auch In der Labormedizin ist davon nichts zu merken, im Gegenteil, gerade hier wurden und werden ohne Ansehen der Notwendigkeiten der Kostenerstattung Umverteilungen zu Lasten unserer Berufsgruppe vorgenommen, so Dr. Theo Stein.

Der BDL weist darauf hin, dass Laborärzte nur die Laboruntersuchungen durchführen, die zuweisende Ärzte bei Ihnen in Auftrag geben, sie also keinen Einfluss auf die Leistungsmenge haben.

Es bleibt deutlich festzuhalten, dass die Statistiken und Erhebungen des Statistischen Bundesamtes nicht für die Deutschen Laborärzte zutreffen. Weiterhin stellt der Berufsverband fest, dass man mittlerweile wieder bei Budgetierungen und floatenden Punktwerten angekommen ist, so Dr. Theo Stein. Daher fordern der Berufsverband Deutscher Laborärzte, die Deckelung und Budgetierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mindestens für das EBM Kapitel 32.2 (Allgemeinlabor) sofort aufzuheben. Weiterhin muss der Gesetzgeber eine neue Laborvergütungsordnung unter Zuhilfenahme einer Neutralen Einrichtung auf der Basis allgemeiner wirtschaftswissenschaftlicher Bewertungsgrundsätze ermöglichen. Der Berufsverband steht hier für entsprechende Gespräche und Verhandlungen zur Verfügung.

Der Verband fordert, die Deckelung und Budgetierung laborärztlicher Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mindestens für das EBM-Kapitel 32.2 (Allgemeinlabor) sofort auszusetzen, die auftragsgebundene Labormedizin extrabudgetär zu vergüten und eine neue Vergütungsordnung unter Zuhilfenahme einer Neutralen Einrichtung wie McKinsey auf der Basis allgemeiner wirtschaftswissenschaftlicher Bewertungsgrundsätze unter Einbezug einer Bindung an allgemeine Kosten-Indizes auszuarbeiten.