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Mecklenburg-Vorpommern verbessert Voraussetzungen für Krankenhaushygiene

Pressemitteilung

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird den Hygienestandard in Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen weiter erhöhen. Dazu dient die seit März geltende Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO M-V). Gesundheitsministerin Manuela Schwesig sagte am Dienstag: „Ziel der Krankenhaushygieneverordnung ist es, den Schutz vor Infektionen zu erhöhen. Wir sind im Land schon auf einem sehr hohen Standard auf diesem Gebiet. Die Verordnung wird die Qualität noch einmal erhöhen.“

In der neuen Verordnung, die durch das Bundesinfektionsschutzgesetz notwendig geworden ist, werden Hygienestandards eindeutig definiert. So wird unter anderem festgelegt, welches Hygienepersonal Kliniken vorhalten müssen und welche baulichen Bestimmungen zur Aufrechterhaltung der Hygiene notwendig sind. Auch schreibt die Verordnung vor, dass Kliniken Altenheime, Reha-Einrichtungen und niedergelassene Ärzte zu informieren haben, wenn Patienten, die Träger von multiresistenten Erregern (MRE) sind bzw. eine entsprechende Infektion aufweisen, überwiesen werden.

„Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland, in dem eine zentrale Landesbehörde, das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), die Hygienestandards in Krankenhäusern überwacht“, sagte Schwesig. Dabei gilt es vor allem, die Infektionen mit MRE drastisch zu senken.

Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz besteht für den Krankenhauskeim MRSA (multiresistenter Staphylococcus aureus). In diesem Jahr sind bislang 36 Fälle derartiger Infektionen gemeldet worden, Todesfälle gab es nicht.

Zahlen für MRSA-Nachweis in Blut oder Rückenmark: 2011: 132 Fälle, zehn Sterbefälle, 2010: 97 Fälle, fünf Sterbefälle, 2009: 47 Fälle, neun Sterbefälle. Meldepflicht besteht seit dem 1.7.2009.

Die Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO M-V) ist im Internet komplett nachzulesen unter: http://mv.juris.de