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Medizinische Versorgung aus einem Guss – Gesundheitsminister Andreas Storm will die Versorgungsplanung von ambulanter und stationärer Versorgung im Saarland in einem Landesgremium zusammenführen

Pressemitteilung

Saarbrücken – „Das Saarland ist eines der ersten Bundesländer, das ein „Gemeinsames Landesgremium zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen“ einrichtet“, erklärte der saarländische Gesundheitsminister Andreas Storm heute (13. August 2012) in einem Pressegespräch. „Damit erhalten wir die Möglichkeit die ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung der saarländischen Bevölkerung aufeinander abzustimmen und zu verzahnen. So kann das gemeinsame Landesgremium entscheidend zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen im Land beitragen“, sagte Storm. „Mit dem Gesetz wird einer der wesentlichen gesundheitspolitischen Aspekte aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.“ Stimmberechtigte Mitglieder des Gremiums werden die Kassenärztliche Vereinigung, die Saarländische Krankenhausgesellschaft, die Krankenkassen und das Land sein. Diese tragen die Finanzierungs- und Umsetzungsverantwortung für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung. Neben den stimmberechtigten Mitgliedern sollen weitere Beteiligte ohne Stimmrecht in das Landesgremium berufen werden können.

In dem Landesgremium sollen gemeinsam Konzepte entwickelt werden, um durch eine Vernetzung der Versorgungsbereiche eine Versorgung der Bevölkerung „aus einem Guss“ sicherzustellen. „Die Trennung von ambulanten und stationären Versorgungsbereichen bei der Bedarfsplanung ist nicht mehr zeitgemäß“, erklärte Minister Storm. „Eine aktive Gesundheitspolitik, wie wir sie im Saarland betreiben wollen, muss sich mit einer deutlichen Verzahnung der ambulanten und stationären Patientenversorgung auseinandersetzen“. Der Minister verwies darauf, dass das Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung Reibungsverluste vermeiden müsse und die Sektorengrenzen mit dem Ziel der Verbesserung der Versorgungsqualität für die Patienten überwinden muss. Dabei käme insbesondere dem Schnittstellenmanagement eine besondere Bedeutung zu, um den reibungslosen Übergang von einem Versorgungssektor zum anderen für den Patienten zu gewährleisten.

Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten, damit das Gremium zügig die Arbeit aufnehmen kann.

Dr. Gunter Hauptmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland, erklärt: „Wir stehen im Saarland angesichts der demografischen Entwicklung vor ganz besonderen Herausforderungen. Das Erweiterte Landesgremium zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen wird eines der Instrumente sein, die uns helfen werden, die Aufgaben der Zukunft zu bewältigen.“

Günter Möcks, Geschäftsführer der Saarländischen Krankenhausgesellschaft (SKG): „Die saarländischen Krankenhäuser erhoffen sich eine weiter verbesserte Kooperation aller Versorgungsbereiche im Interesse der Patienten – über die immer noch zu starren Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung hinweg. Vor dem Hintergrund sich abzeichnender personeller Engpässe im ärztlichen und pflegerischen Bereich sind neue Formen der Zusammenarbeit dringend erforderlich.“

„Die Krankenkassen sehen die Errichtung eines gemeinsamen Landesgremiums auch in einer gut versorgten Region wie dem Saarland als sinnvolle Ergänzung an, um Versorgungsthemen sektorenübergreifend zu analysieren und hieraus Empfehlungen zu erarbeiten“, so Christiane Firk, Leiterin Versorgungsmanagement bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.

Hintergrund:
Die Versorgungsplanung innerhalb der jeweiligen Leistungssektoren des Gesundheitswesens (ambulant, akut-stationär, Reha) geschieht derzeit jeweils nach eigenen Regeln, mit unterschiedlichen Akteuren, Zielsetzungen und Prioritäten.
Während im ambulanten Bereich die Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam mit den Krankenkassen die Bedarfsplanung ohne Mitentscheidungsrecht des Landes gestalten, hat das Land im Bereich der akut-stationären Krankenhausplanung im Wesentlichen ein Alleinentscheidungsrecht. Im Reha-Bereich geschieht die Bedarfsdeckung durch Verträge der Krankenkassen mit einzelnen Leistungserbringern.
Ein gemeinsames, untereinander abgestimmtes und abgestuftes „Versorgungsverhalten“ findet dabei nur ansatzweise statt.

Die Länder haben durch den zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen § 90a SGB V nunmehr die Möglichkeit erhalten, ein gemeinsames Gremium auf Landesebene zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen zu bilden, in dem neben dem Land, der Kassenärztlichen Vereinigung und den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den Ersatzkassen auch die Landeskrankenhausgesellschaft oder die Vereinigungen als Träger des Gremiums vertreten sind können. Die nähere Ausgestaltung und Besetzung dieses Gremiums, namentlich die Benennung weiterer Beteiligter, wird durch Landesrecht bestimmt.

Die Beschlüsse dieses Gremiums sind für die Landesauschüsse der Ärzte und Krankenkassen sowie deren Träger rechtlich nicht verbindlich sondern haben Empfehlungscharakter. Die Länder können aber vorsehen, dass die Stellungnahmen dieses Gremiums zu Entscheidungen der Landesausschüsse im Bereich der ambulanten Bedarfsplanung und vor der Entscheidung des Kabinetts zur Aufstellung des Krankenhausplanes einzuholen und zu berücksichtigen sind.