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Neuregelung der MDK-Prüfungen wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau

DKG zu angeblichen Fehlkodierungen in Krankenhäusern

Berlin – Zur Darstellung in der gestern ausgestrahlten ARD-Fernsehsendung “Report” hinsichtlich angeblicher Fehlkodierungen von Krankenhausleistungen erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:

“Die in dem Fernsehbeitrag unterstellte Behauptung flächendeckender Fehlkodierungen von Krankenhausfällen entbehrt jeder Grundlage. Angebliche Milliardenmehrausgaben für die Krankenkassen durch Fehlkodierungen lassen sich anhand der amtlichen Ausgabenstatistik für Krankenhausleistungen in keiner Weise belegen. Die Behauptungen sind auch deshalb kaum glaubhaft, weil bei grob fahrlässiger Abrechnung überhöhter Fallpauschalen das Gesetz eine Strafzahlung für die Krankenhäuser vorsieht. Es ist davon auszugehen, dass die Kassen von diesem Regelungstatbestand Gebrauch machen würden. Solche Fälle sind der DKG indes nicht bekannt. Auch wird in dem Fernsehbeitrag verschwiegen, wie oft Krankenhäuser niedrigere Fallpauschalen zugunsten der Krankenkassen abrechnen und welche Fehler seitens des MDK im Rahmen des Prüfverfahrens auftreten.

Tatsache ist hingegen, dass die Anzahl der Einzelfallprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in katastrophaler Weise zugenommen hat. Es ist gängige Praxis, dass Krankenkassen flächendeckend computergesteuerte, automatisierte Anfragen an die Hospitäler richten. Dies legen die Prüfquoten des MDK in Höhe von bis zu 45 Prozent aller Krankenhausfälle nahe. Es kann nicht angehen, dass ein Instrument der verdachtsabhängigen Einzelfallprüfung als flächendeckendes Überwachungsinstrument missbraucht wird. Einer aktuellen Erhebung des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) zufolge verzeichnen 83 Prozent aller Kliniken eine deutliche Zunahme der MDK-Prüfungen. Dabei hat die Krankenkasse in etwa ein Drittel der Einzelfallprüfungen die fristgerechte Bezahlung der Krankenhausleistungen trotz nicht abgeschlossener Prüfung gänzlich verweigert.

Der unsachgerechte Zustand bei den Prüfverfahren war einer der Gründe, weshalb die Koalitionsregierung – zuletzt mit Zustimmung der Länder – mit der neuen Gesundheitsreform eine Verfahrensänderung geschaffen hat. Die Bundesregierung hat in ihrer Begründung zu Recht darauf hingewiesen, dass damit der Nutzung der MDK-Prüfungen zur unverhältnismäßigen Einzellfallsteuerung seitens der Krankenkassen wirkungsvoll begegnet werden soll.

Die mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz geschaffene Regelung, dass die Prüfung innerhalb von sechs Wochen nach Rechnungseingang bei der Krankenkasse eingeleitet werden muss, ist höchst sinnvoll. Zusammen mit der Aufwandspauschale von 100 Euro für Krankenhäuser bei erfolglosen Prüfungen leistet die Neuregelung einen wichtigen Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung und zum Bürokratieabbau. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber – aus gutem Grund – ausdrücklich auch für neuere Prüfverfahren klar gestellt, dass Krankenkassen im Rahmen von Stichproben ebenfalls zu prüfen haben, ob zu niedrige Abrechnungen aufgetreten sind.

Die bisherige Regelungen mit zum Teil monatelangen Verfahrensdauern führten zu einem erheblichen Stau von begonnenen und nicht beendeten Prüfverfahren des MDK. Dies hat erhebliche Liquiditätsausfälle für die Klinikeinrichtungen zur Folge – mit zum Teil existenzbedrohendem Ausmaß. Gleichzeitig können Monate nach der Entlassung des Patienten Behandlungsabläufe und Entscheidungsfindungen auch von eingeschalteten Gerichten nur noch schwer nachvollzogen werden. Es ist zudem nicht verantwortbar, wenn Ärztinnen und Ärzte sowie die Klinikverwaltung mehrere Stunden täglich mit der Bearbeitung von Prüfverfahren gebunden werden. Nach übereinstimmender Einschätzung des DKI und von Krankenhaus-Beratungsunternehmen haben allein im letzten Jahr die Bearbeitung von MDK-Prüfungen Kosten in Höhe von 150 bis 200 Millionen Euro verursacht. Diese Zeit und Kosten gehen der direkten Betreuung der Patienten verloren.

Es ist schon verwunderlich, wenn Krankenkassen, deren Verwaltungskosten mit 5,7 Prozent (8,11 Milliarden Euro) seit Jahren im Zentrum der Kritik stehen, durch fragwürdige Behauptungen von eigenen Problemen ablenken wollen. Stattdessen könnten die Kostenträger mit einer sachgerechten Anwendung der Prüfinstrumente selbst einen substantiellen Beitrag zu Einsparungen beim Verwaltungsaufwand in den eigenen Geschäftsstellen und in den Kliniken leisten.”

MS-Word 2007-02-27_PM-DKG-zur-Regelung-von-MDK-Regelungen (MS-Word) http://www.dkgev.de

PDF-Dokument 2007-02-27_PM-DKG-zur-Regelung-von-MDK-Regelungen (PDF-Dokument) http://www.dkgev.de

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.137 Krankenhäuser versorgen jährlich über 16,8 Mio. Patienten mit 1,1 Mio. Mitarbeitern. Bei 60,4 Mrd. Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.