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Niedrigere Preise für Viagra®: Mehr Sicherheit mit Beratung durch Arzt und Apotheker
Vom Frankfurter Zoll beschlagnahmte Arzneimittelfälschungen. (Foto: HAV)

Niedrigere Preise für Viagra®: Mehr Sicherheit mit Beratung durch Arzt und Apotheker

Presseinformation

Offenbach – In den Apotheken sind in Zukunft preiswertere Arzneimittel mit dem Wirkstoff Sildenafil erhältlich. Sildenafil-Arzneimittel sind bei der Bevölkerung meist unter dem Produktnamen Viagra® ein Begriff. Durch den Patentablauf des Originalproduktes ist es nun möglich, preiswertere Nachahmerprodukte, sogenannte Generika, auf den Markt zu bringen. Dies entlastet viele Verbraucher, da die Präparate in der Regel nicht von den Krankenkassen erstattet werden.

Bisher kosteten 4 Tabletten mit je 100 mg Wirkstoff knapp 60 Euro. Die Generika liegen nun zwischen 19 und 25 Euro. In den hessischen Apotheken sollen die Produkte ab 1. Juli 2013 erhältlich sein. Allerdings weist der Hessische Apothekerverband (HAV) darauf hin, dass nach wie vor ein vom Arzt ausgestelltes Rezept hierfür in der Apotheke vorgelegt werden müsse, da die Einnahme mit erheblichen Risiken verbunden sein könne. Eine umfassende Beratung über Wirkungen und Nebenwirkungen durch Arzt oder Apotheke sei unerlässlich.

„Gerade mit Sildenafil-Produkten wird ein weltweiter Schwarzhandel mit gefälschten Arzneimitteln betrieben, deshalb ist es gut, dass es hier nun preiswertere Produkte gibt und so das finanzielle Potenzial für Arzneifälscher schwinde“, so der stv. Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbandes, Hans Rudolf Diefenbach. Gerade im Hinblick auf die bevorstehende Urlaubszeit warnt der HAV generell davor, Arzneimittel bei unbekannten Händlern zu kaufen. Man könne nie sicher sein, dass es sich nicht um gefälschte Ware handele, bei der es zu ernsten gesundheitlichen Problemen kommen könne. Im günstigsten Fall erweise sich das Arzneimittel als wirkungslos.

Auch bei Bestellungen bei Internet-Versandhändlern sei Vorsicht geboten. „Spätestens wenn für Arzneimittel, für die in Deutschland eine ärztliche Verordnung verlangt würde, kein Rezept eingereicht werden müsse, sollten die Alarmglocken schrillen“, warnte Diefenbach.