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OLG Düsseldorf setzt das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH aus

AOK-Rabattverträge auf Eis gelegt

Berlin – Die noch nicht abgeschlossenen AOK-Rabattverträge für die Jahre 2008 und 2009 sind weiterhin auf Eis gelegt. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am 18.12.2007 die Vergabeverbote bestätigt, die die 2. Vergabekammer des Bundes und die Vergabekammer Düsseldorf gegen die AOK-Gemeinschaft verhängt haben.

Der Vergabesenat nimmt gemäß § 116 Abs. 1 und 3 GWB für sich die alleinige Zuständigkeit für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammern in Anspruch.

Nach Auffassung des OLG Düsseldorf sind vergaberechtliche Streitigkeiten über Rabattverträge vor den Vergabekammern und Vergabesenaten auszutragen. § 130a Abs. 9 SGB V ist auf diese Verfahren nicht anwendbar, die Zuständigkeit der Sozialgerichte mithin nicht gegeben.

Weiterhin hat der Senat beschlossen, das Verfahren bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über die Frage auszusetzen, ob Krankenkassen öffentliche Auftraggeber sind.

Peter Schmidt, Geschäftsführer von Pro Generika, begrüßte die aktuelle Entscheidung. “Damit ist klargestellt, dass Krankenkassen öffentliche Auftraggeber und Rabattverträge öffentliche Aufträge sind.”, erklärte Schmidt. Ausschreibung und Vergabe von Rabattverträgen müssen sich demnach auch voll am Vergaberecht orientieren. Das OLG Düsseldorf hat das getan, was der Gesetzgeber im GKV-WSG versäumt hat – nämlich Spielregeln für den Vertragswettbewerb festzusetzen. Für die Industrie ist dieser Beschluss ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit im Rabattvertragsmarkt.