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Open-House-Rabattverträge behindern Biosimilars

AG Pro Biosimilars:

Berlin – Nach Infliximab hat jüngst mit Etanercept ein zweiter biosimilarer Antikörper die Zulassung in Europa erhalten. Biosimilars könnten also in absehbarer Zeit Preiswettbewerb auslösen. Erste Krankenkassen haben aber, sogar noch vor dem Markteintritt des Etanercept-Biosimilars, Open-House-Verträge mit dem Erstanbieter abgeschlossen, obgleich sich diese in der Versorgungspraxis als Bremse für Biosimilars erweisen. Eine Reihe weiterer Kassen haben entsprechende Ausschreibungen bekanntgegeben.

Dabei klingt der Begriff Open-House-Vertrag an sich erst einmal recht sympathisch. Aber: Diese Rabattverträge, bei denen Krankenkassen einen fixen Rabattsatz für alle Vertragspartner definieren, schalten den Wettbewerb de facto aus. Alle Anbieter können sich am Open-House-Vertrag beteiligen, wenn sie den gleichen Rabattsatz auf ihren jeweiligen Listenpreis gewähren. In der Folge gelten alle Präparate unter Vertrag als „wirtschaftlich“. Vorteile gibt es also nur für die Kasse, die kurzfristig spart, und für den Hersteller des teuren Erstanbieterpräparats. Dieser kann sich für einen relativ geringen Rabattsatz das Label „wirtschaftlich“ erkaufen. Die Hersteller der Biosimilars, deren Preis ohnehin spürbar unter dem rabattierten Erstanbieter-präparat liegt, müssen sich dennoch am Vertrag beteiligen, wenn sie nicht als „un-wirtschaftlich“ gelten wollen.

„Bei den Open-House-Verträgen haben Anbieter von Biosimilars nichts zu gewinnen. Beteiligt sich der Hersteller nicht, gilt sein Präparat aber paradoxerweise als unwirtschaftlich, obgleich es einen spürbaren Preisvorteil hat. Beteiligt er sich, hat er dennoch keinen für den Arzt in der Praxissoftware erkennbaren Preisvorteil mehr, obwohl das Präparat de facto deutlich günstiger ist. Wir sehen darin ein Vertragskonstrukt, das einen nachhaltigen Wettbewerb ausbremst“, so Dr. Andreas Eberhorn, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars.

Open-House-Verträge haben somit direkten Einfluss auf das Verschreibungsverhalten der Ärzte und damit auch auf den Versorgungsanteil der Biosimilars. Kassen mit Open-House-Vertrag weisen zum Teil deutlich unterdurchschnittliche Versorgungsanteile auf (vgl. Grafik).

„Setzt sich dieses Modell durch, nimmt es den Anbietern von Biosimilars jeden Anreiz, mit einem deutlichen Preisabstand in den Markt einzutreten. Denn der tatsächliche Preisvorteil des Biosimilars ist in Open-House-Verträgen völlig irrelevant. Es gilt, solche langfristigen Effekte im Blick zu haben und nicht ausschließlich auf kurzfristige Einspareffekte zu setzen“, so Eberhorn weiter.

Die AG Pro Biosimilars ist die Interessenvertretung der Biosimilarunternehmen in Deutschland. Sie steht allen Unternehmen offen, die Biosimilars entwickeln, herstellen und für die Versorgung bereitstellen. Die Arbeitsgemeinschaft unter dem Dach des Pro Generika e.V. engagiert sich für einen bedarfsgerechten Zugang der Patientinnen und Patienten zu modernen biopharmazeutischen Arzneimitteltherapien, für eine bezahlbare Versorgung und für faire und nachhaltige Wettbewerbsbedingungen.