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Patientenrechtegesetz (PatRG) vs. Qualitätssicherung §137 SGB V
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Patientenrechtegesetz (PatRG) vs. Qualitätssicherung §137 SGB V

Pressemitteilung

Hamburg – Seit dem 26. Februar 2013 regelt das Patientenrechtegesetz (PatRG) die Informations- und Dokumentationspflicht der behandelnden Institution gegenüber dem Patienten.

Gemäß der Inhalte und dem §137 SGB V werden von der behandelnden Stelle ‘geeignete Maßnahmen für die einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung der Krankenhäuser und Indikatoren zur Beurteilung der Hygienequalität gefordert’.

Diese Dokumentations- und Nachweispflicht stellt viele Organisationen zunächst vor eine große Herausforderung.

Zum Beispiel im Falle einer Infektion durch Methicillinresistente Staphylococcus Aureus (MRSA) im Krankenhaus ist die Nachweisführung über präventive Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion von Kontaktflächen äußerst wichtig.
Kann hier nicht nachgewiesen werden, dass die Sorgfalt zur Vermeidung derartiger bakterieller Infektionen grundsätzlich und einrichtungsübergreifend berücksichtigt wurde entstehen häufig schwerwiegende Folgen für den Patienten und den Krankenhausbetreiber.

Um Qualitätsmessungen und die damit einhergehende Nachweisführung transparent und einfach zu gestalten wurde das elektronische Qualitätsmesssystem CLEANGUIDE WEB der Beratungsgesellschaft Cleanguide Management (CGM) entwickelt.

‘Der Einsatz unseres Systems unterstützt die Maßnahmen des Gesundheitsdienstleisters und erspart aufwändige und manchmal lückenhafte Protokolle und Checklisten. Alle Daten stehen über ein Jahr zur Verfügung’- so Jens Mönnig, Inhaber CGM.

Da das Thema Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung nicht nur im Krankenhausbereich relevant ist wurde CLEANGUIDE WEB derart konzipiert, dass Ergebnisse von multiplen Leistungen damit aufgenommen und dokumentiert werden können.

‘Eigenkontrollen im Pflegebereich gewinnen trotz behördenseitiger Prüfung nach § 114 SGB XI immer mehr an Bedeutung. Daher ist unser System fähig auch Pflegeleistungen qualitativ zu bewerten und zu dokumentieren.
Weitere Einsatzgebiete wie z.B. der Nachweis von HACCP-Maßnahmen im Lebensmittelbereich oder sogar die Aufnahme von Gebäudeschäden sind mit diesem System problemlos möglich’ so Mönnig.

Zur elektronischen Nachweisführung bedarf es, ohne Softwareinstallation, lediglich einem webfähigen Endgerät (Smartphone, Tablet-PC oder Netbook).
Alle Ergebnisse können ohne Verzögerung online eingesehen werden und ein flexibles monatliches Abrechnungsmodell bindet den Nutzer nicht an unnötige Lizenzen.

Übersicht Firma

Die Beratungsgesellschaft Cleanguide Management (CGM) befasst sich ausschließlich mit der wirtschaftlichen und qualitativen Optimierung von Leistungen im infrastrukturellen Gebäudemenagement. Der Schwerpunkt liegt im Themenbereich der gewerblichen Gebäudereinigung. Unterstützungsleistungen werden sowohl für Auftraggeber als auch für Gebäudedienstleister erbracht.