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Patientenrechtegesetz reduziert Behandlungsfehlerzahl

Pressemitteilung

Berlin – Zur aktuellen Behandlungsfehlerstatistik, die der Medizinische Dienst am 5. September in Berlin vorgestellt hat, erklärt Wolfgang Zöller (MdB), Patientenbeauftragter der Bundesregierung:

“Jeder Behandlungsfehler ist einer zuviel: Und dass sich rund jeder dritte Behand-lungsfehlerverdacht als wirklicher Behandlungsfehler herausstellt, deckt sich mit den Erfahrungen der verschienen Schlichtungsstellen der Ärztekammern. Auch hier bestätigen sich am Ende rund 30 Prozent als nachweisbare Behandlungsfehler. Sogar die Schwerpunkte sind recht deckungsgleich. Daher sehe ich uns mit dem Entwurf des Patientenrechtegesetzes, welches in der vergangenen Woche in den Bundestag eingebracht wurde, auf einem guten Weg:

Denn unser Ziel ist es, Behandlungsfehler so weit wie möglich zu vermeiden. Ein wichtiger Faktor dafür ist es, aus Fehlern und den sogenannten Beinahefehlern zu lernen. Deshalb wollen wir mit Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen die Fehlerkultur zum festen Bestandteil des Behandlungsgeschehens machen. Durch ein patientenorientiertes Beschwerdemanagement können dabei die Sichtweise und die Erfahrungen der Patientinnen und Patienten einfließen. Die Vereinbarung von Vergütungszuschlägen für Krankenhäuser, die sich an einrichtungsübergrei-fenden Fehlermeldesystemen beteiligen, wird für die nötige Motivation sorgen.

Darüber hinaus wird das Gesetz das Verhältnis zwischen Ärzten und Patienten entkrampfen. Denn es beschreibt erstmals die Informationspflicht des Arztes für alle nachlesbar. Das heißt, der Patient kann sich ein Bild machen, wie und worüber ihn der Arzt aufklären muss.

Und auch die Krankenkassen werden stärker in die Pflicht genommen: sie sollen zukünftig ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern unterstützen. Bisher war diese Unterstützung in das Ermessen der Krankenkassen gestellt. Eine wichtige Unterstützungsleistung ist dabei zum Beispiel die Erstellung eines medizinischen Gutachtens zur Frage des Behandlungsfehlers.

Um im Gesundheitswesen möglichst selbständig ihre Rechte wahrnehmen zu können, benötigen Patientinnen und Patienten außerdem unabhängige Beratung. Die über zehn Jahre als Modellprojekt erprobte Patientenberatung wurde deshalb bereits in die Regelversorgung überführt. Sie berät Patientinnen und Patienten unabhängig und kostenlos in 21 regionalen Beratungsstellen und über ein bundesweites Beratungstelefon (0800 0 11 77 22 oder http://www.unabhaengige-patientenberatung.de ).

Ich bin überzeugt, dass dieses Gesetz für mehr Sicherheit sorgen und damit Behandlungsfehler verhindern wird. Gleichzeitig werden Patientenrechte gestärkt, Patienten werden verständlich über ihre Rechte informiert und es stellt das Verhältnis zwischen Patient, Arzt und Krankenkasse auf ein modernes Fundament.”