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Peter Liese: Viele Verbesserungen für Patienten

Peter Liese: Viele Verbesserungen für Patienten

6,2 Milliarden Euro für medizinische Forschung

Bruxelles – Europäisches Parlament fordert Stichtag für embryonale Stammzellforschung. Änderung des Stammzellimportgesetzes in Deutschland kann nicht mit europäischen Entscheidungen begründet werden

Das Europäische Parlament hat am Donnerstag das Siebte Forschungsrahmenprogramm angenommen. Da die Einzelheiten zuvor mit dem mitentscheidenden Forschungsministerrat abgestimmt worden waren, ist die Entscheidung endgültig und das Programm kann am 1.1.2007 in Kraft treten. Nach Ansicht des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament Dr. med. Peter Liese ist dies auch eine gute Entscheidung für Patienten, die an bisher unheilbaren Krankheiten leiden. 6,2 Milliarden Euro werden für die medizinische Forschung ausgegeben. Dies ist gegenüber dem sechsten Forschungsrahmenprogramm eine deutliche Steigerung. Schwerpunkte im medizinischen Bereich sind unter anderem Erkrankungen des Gehirns und des zentralen Nervensystems, die Bekämpfung von Krebs, Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, seltenen Krankheiten sowie Atemwegserkrankungen. Auf Druck des Europäischen Parlaments wurde die Erforschung und Bekämpfung von Kinderkrankheiten als Priorität im Forschungsrahmenprogramm aufgenommen. “Gerade die Erforschung und Bekämpfung von Kinderkrankheiten ist eine europäische Aufgabe, da die Mitgliedstaaten aufgrund der niedrigen Fallzahlen das Problem nicht alleine lösen können. Kinderkrankheiten waren bisher ein Stiefkind der medizinischen Forschung. Dies ändert sich zumindest für die europäische Forschungspolitik”, so Liese.

Bei der umstrittenen Frage der Forschung an menschlichen Embryonen und des Klonens von menschlichen Embryonen wurde vom Europäischen Parlament der Kompromiss bestätigt, der im Juli vom Ministerrat ausgehandelt worden war. Weder Eingriffe in die menschliche Keimbahn noch das Klonen von menschlichen Embryonen werden unterstützt. Auch die sogenannte verbrauchende Embryonenforschung, d.h. Forschung, bei der menschliche Embryonen zerstört werden, wird entsprechend einer Erklärung der Kommission nicht unterstützt. Für die Frage der embryonalen Stammzellforschung wurde eine Lösung auf der Grundlage von Einzellfallentscheidungen getroffen. Die Forschung mit embryonalen Stammzellen ist grundsätzlich möglich. Einzelheiten werden in den nächsten Monaten von der europäischen Ethikberatergruppe in der Europäischen Kommission und von einem sogenannten Regelungsausschuss, in dem Vertreter der Mitgliedstaaten sitzen, festgelegt.

Liese, der auch Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bioethik in der EVP-ED-Fraktion ist, bedauerte, dass es in erster Lesung weder im Ministerrat noch im Europäischen Parlament möglich war, eine feste Stichtagsregelung zu verabschieden, insbesondere weil ein entsprechender Antrag nur sehr knapp abgelehnt wurde. Einige Abgeordnete, die grundsätzlich gegen embryonale Stammzellforschung sind, hatten sich nicht in der Lage gesehen, den Antrag zu unterstützen, sonst hätte er eine Mehrheit gefunden. In zweiter Lesung konnte dieser Antrag aufgrund von Verfahrensgründen nicht mehr gestellt werden.

Das Europäische Parlament nahm bei der Abstimmung über die sogenannten spezifischen Programme einen Antrag an, der einen Stichtag verlangt. Dieser Antrag ist nicht rechtlich bindend, aber ein Signal an den Ministerrat, der in der nächsten Woche darüber entscheidet.

“Dass wir keinen feststehenden Stichtag im Forschungsrahmenprogramm haben, ist ein Wermutstropfen. Aber damit ist die Diskussion auf europäischer Ebene nicht beendet. Durch Einzelfallentscheidungen im Regelungsausschuss können Projekte, denen grundlegende ethische Überlegungen entgegenstehen, noch gestoppt werden. Des Weiteren ist die Feststellung, dass verbrauchende Embryonenforschung nicht unterstützt wird, ein deutlicher Erfolg. Ich möchte all denjenigen widersprechen, die sagen, die Entscheidung zum Siebten Forschungsrahmenprogramm sei ein Anlass, über das deutsche Stammzellimportgesetz noch einmal nachzudenken. Erstens wurde von allen Beteiligten auf europäischer Ebene immer wieder klargestellt, dass die nationalen Regeln unter das Subsidiaritätsprinzip fallen und Europa hier keine Regelungskompetenz hat, und zweitens wird mit der jetzigen Regelung nur der leider unbefriedigende Zustand festgeschrieben, der schon seit einigen Jahren existiert. Nicht erst ab 2007, sondern schon in 2004, 2005 und 2006 hat die Europäische Kommission embryonale Stammzellforschung gefördert, die nicht den deutschen Kriterien entsprach. Wer also vor zwei Jahren die Änderung des Stammzellimportgesetzes befürwortet hat, hat auch jetzt keine neuen Argumente. Dies ist auch deshalb so, weil die angeblichen Erfolge der embryonalen Stammzellforschung, z.B. in Südkorea, sich als Fälschung herausgestellt haben. Auch in Ländern mit liberaler Regelung, wie China, Südkorea und Großbritannien, gibt es bisher keinen Patienten, der mit embryonalen Stammzellen geheilt wurde. Dagegen sind 65 Erkrankungen zum Teil sehr erfolgreich mit adulten Stammzellen behandelt worden”, so Liese.