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Pflegereform: PKV will Kompetenz der Pflegebedürftigen stärken

Pressemitteilung PKV e.V.

Berlin – Den vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Referentenentwurf eines Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (PfWG) kommentiert der Vorsitzende des PKV-Verbandes Reinhold Schulte:

“Angesichts der jüngsten Berichte über menschenunwürdige Zustände in Heimen und bei der ambulanten Pflege ist der von der Bundesregierung eingeschlagene Weg, in der Pflege auf Qualitätsverbesserung zu setzen, prinzipiell richtig und notwendig.

Allerdings verspricht sich die Koalition zu viel von den geplanten Infrastrukturmaßnahmen. Zigtausende Stützpunkte und Pflegebegleiter, quotiert nach Einwohnerzahlen, werden nicht per se zu besseren Pflegeergebnissen führen. Die schlechten Erfahrungen mit den ab 2001 aufgebauten Servicestellen für Menschen mit Behinderungen zeigen, wie schnell ein solcher Ansatz bürokratisch ausufern und ein Beratungsnetz eigene Qualitätssicherungsprobleme hervorrufen kann.

Zu kritisieren ist, dass der Entwurf die private Pflegepflichtversicherung (PPV) im Kern auf die Mitfinanzierung von Maßnahmen der sozialen Pflegeversicherung beschränkt. Im Hinblick auf eine möglichst effiziente Organisation und um die für Qualitätsverbesserungen notwendigen Wettbewerbsimpulse geben zu können, muss es der PPV jedoch selbst überlassen bleiben, wie sie den Anspruch ihrer Versicherten auf bessere Pflegeleistungen erfüllt. Mit Medicproof verfügt die PPV bereits über einen eigenen, qualitativ hochwertigen Dienst, der unter anderem durch kurze Bearbeitungszeiten von Pflegeanträgen zu überzeugen weiß.

Unser Ziel ist, Qualitätsverbesserungen nicht durch zusätzliche Bürokratie, sondern dadurch zu gewährleisten, dass wir unsere Aufmerksamkeit auf die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen konzentrieren. Alles, was ihre Entscheidungskompetenz stärkt, wird die Qualität der Pflege verbessern.

Die PPV wird ein eigenes Qualitätssicherungskonzept aufbauen, das vor allem schnell Abhilfe für unzureichend gepflegte Menschen schafft. Da wir die damit verbundenen Maßnahmen – unter anderem ein individuelles, internetgestütztes Beschwerdemanagement sowie regelmäßige Überprüfungen im ambulanten wie im stationären Bereich – finanzieren, besteht kein Anlass, die PPV auch an den Kosten für die zusätzliche Infrastruktur der sozialen Pflegeversicherung zu beteiligen.

In diesem Zusammenhang sei noch einmal daran erinnert, dass die Koalition die Chance auf einen zukunftsorientierten Umbau der Pflegeversicherung vergeben hat. Gegen den Rat der Wissenschaft baut sie das Umlageverfahren aus und bewirkt damit das Gegenteil von Generationensolidarität. Die aus Sicht der Pflegebedürftigen sinnvolle Ausweitung der Leistungen hätte unbedingt im Kapitaldeckungsverfahren, ohne weitere Hypothek auf die Zukunft, erfolgen müssen.”