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Prävention und Patientenrechte: notwendiger Paradigmenwechsel bleibt aus

Pressemitteilung

Berlin – Zu den Plänen der Unionsarbeitsgruppe zu Prävention und Patientenrechten erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte:

Die Beschlüsse sind ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Unionspolitiker die Verschleppungstaktik des Gesundheitsministers nicht mehr hinnehmen wollen. Denn die Fakten sprechen eine klare Sprache: Unter Schwarz-Gelb sind die ohnehin nur marginalen Präventionsausgaben der Krankenkassen gesunken. 165 Milliarden Gesundheitsausgaben stehen Aufwendungen von 300 Millionen für die Primärprävention gegenüber. Es wäre deshalb zu begrüßen, wenn nun endlich Bewegung in die Präventionspolitik der Bundesregierung kommen würde.

Die Unionspläne bleiben halbherzig und sind ohne soziale Ambition. Ein Präventionsrat und nationale Präventionspläne bleiben blutleer, wenn sie nicht mit klar definierten und finanziell unterlegten Rahmenbedingungen und Vereinbarungen verbunden sind. Die so wichtige Frage der sozialen Benachteiligung wird flugs als Querschnittsaufgabe definiert ohne zu benennen, wer was und in welchem Zeitraum tut.

Was fehlt ist Kontinuität, Verbindlichkeit und Zielgenauigkeit. Bonusprogramme und Beitragsrückerstattung bleiben weiterhin die einzig konkret benannten finanziellen Instrumente, obwohl fachlich nachgewiesen ist, dass von ihnen nur die ohnehin Gesundheitsbewußten profitieren. Die Union verschiebt die Verantwortung für konkretes Handeln auf die Kommunen und Länder, ohne zu sagen, wie diese das finanzieren sollen. Nationale Strategien zur Prävention von Volkskrankheiten funktionieren aber nur mit einem handlungsfähigen Unterbau. Dazu brauchen wir einen gesetzlichen Rahmen, der gesamtgesellschaftlich die Aufgaben von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherungsträgern festlegt und finanziell unterlegt.

Wir wollen mit dem Präventionsgesetz die lebensweltbezogene Gesundheitsförderung und Prävention insbesondere in den Kommunen auf eine eigenständige Basis stellen und durch eine regionale Bündelung und Vergabe der Mittel finanziell absichern.

Mit den Ergänzungen zum geplanten Patientenrechtegesetz greift die Union einige zentrale von uns benannte Defizite auf, die vorgeschlagenen Lösungen bleiben aber kosmetischer Natur. So wird ein Härtefallfonds für Opfer von Behandlungsfehlern auf freiwilliger Basis nicht funktionieren, dazu braucht es ein gesetzlich vorgegebenes Umlageverfahren, an dem sich alle Kosten- und alle Leistungsträger beteiligen. Nach dem Brustimplantateskandal ist nicht nachvollziehbar, dass die rechtliche Verankerung von Melderegistern für Medizinprodukte unterbleibt. Die medizinischen Fachgesellschaften drängen vehement darauf, diese verpflichtend zu machen.

Die Fraktionspressestelle auf Twitter: http://twitter.com