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Private Krankenversicherung begrüßt Richtungswechsel in der Gesundheitspolitik

Pressemitteilung Verband der privaten Krankenversicherung e.V.

Berlin – Zu den gesundheitspolitischen Vereinbarungen von CDU/CSU und FDP erklärt der Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherung, Volker Leienbach:

Die Vereinbarungen der bürgerlichen Koalition bringen den überfälligen Richtungswechsel in der Gesundheitspolitik: hin zu mehr Gestaltungsfreiheit für die Bürger und für die Beteiligten im Gesundheitswesen, weg von einem Trend zum Einheitssystem mit immer mehr Staatseinfluss. Wir hätten uns zwar an manchen Stellen mehr Klarheit gewünscht, aber in der Gesamtbetrachtung werden die Wettbewerbskräfte der Sozialen Marktwirtschaft zum Vorteil der Versicherten und Patienten gestärkt.

Die Koalitionspläne zur Gesundheitspolitik enthalten einige konkrete, pragmatische Schritte in die richtige Richtung:

– die Befreiung der Arbeitnehmer von der Drei-Jahres-Wartefrist bei einem gewünschten Wechsel in die private Krankenversicherung. Damit müssen sie nach Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze künftig nicht mehr zusätzlich drei Jahre abwarten. Das erleichtert den Wechsel und belebt den Wettbewerb. Dies wird auch dem eigenen programmatischen Anspruch von Union und FDP gerecht, die für mehr Wahlfreiheit, mehr Wettbewerb und mehr Eigenverantwortung eintreten.

– der Einstieg in eine ergänzende kapitalgedeckte Pflegeversicherung. Ohne kapitalgedeckte Vorsorge ist der absehbare Anstieg der Pflegekosten infolge der demografischen Entwicklung gar nicht zu verkraften. Noch ist es früh genug, dafür vorzusorgen. Die private Krankenversicherung ist zu zukunftsweisenden Lösungen bereit.

– die klare Begrenzung von Wahl- und Zusatztarifen bei den gesetzlichen Krankenkassen. Dadurch wird die Fehlentwicklung von Zusatztarifen beendet, die im Angebot einer Sozialversicherung nichts zu suchen haben und in der Praxis oft reine Lockvogel-Angebote für freiwillig Versicherte auf Kosten der Pflichtversicherten sind. Die Krankenkassen können solche Angebote im Umlageverfahren gar nicht seriös kalkulieren, dies ist die klassische Stärke der privaten Krankenversicherung.

– die Novellierung der Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ). Wir erwarten, dass die private Krankenversicherung wirkungsvolle Handlungsinstrumente in der Kranken- und Pflegeversicherung bekommt, insbesondere Vertragskompetenz. Dabei setzen wir auf Öffnungsklauseln in den Gebührenordnungen, um mehr Einfluss auf Qualität, Mengen und Preise der medizinischen Leistungen für unsere Kunden nehmen zu können.

– die Überprüfung fragwürdiger Regelungen im Basistarif. Die Koalition bekennt sich zu der auch vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Beobachtungspflicht, um bei einer Überlastung der Privatversicherten durch den Basistarif das Gesetz nachzubessern. Die Beitragslücke für Hilfebedürftige soll ebenso überprüft werden wie die Kombination reduzierter Beiträge im Basistarif mit privaten Zusatzversicherungen.

Nun kommt es auf die konkrete Umsetzung in den Gesetzgebungsverfahren an. Die private Krankenversicherung ist dabei zur konstruktiven Mitwirkung bereit.