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Rabattverträge: Bundestag muss nachbessern

Entscheidungen von Behörden bringen keine ausreichende Klarheit

Berlin – Der Branchenverband Pro Generika hat Bundestag und Bundesregierung dringend aufgefordert, das am 1. April in Kraft getretene Gesundheitsreformgesetz nachzubessern. “Wenn der Gesetzgeber will, dass die Arzneimittelversorgung über dezentrale Verhandlungslösungen wie etwa die Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Herstellern gemäß § 130 a Absatz 8 SGB V geregelt werden soll, dann muss er dringend den rechtlichen Rahmen dafür schaffen”, verlangte Pro Generika-Geschäftsführer Hermann Hofmann.

Die jüngst veröffentlichte Entscheidung des Bundeskartellamts, wonach gesetzliche Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber anzusehen sind, die nach dem Vergaberecht ihre Lieferaufträge grundsätzlich auszuschreiben haben, sei zwar begrüßenswert. Doch bleiben solche Einzelentscheidungen nach Auffassung von Pro Generika letztlich Stückwerk. “Die Bundeskanzlerin hatte vor ihrem Regierungsantritt eine ‚Politik aus einem Guss’ angekündigt. Das heißt hier konkret: Der Ordnungsrahmen muss im Sozialgesetzbuch klar und eindeutig geregelt werden, nur das bringt die nötige Rechtssicherheit für alle”, betonte Hofmann.

Pro Generika wiederholte die Forderung aus dem Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz: das Kartell- und Wettbewerbsrecht als Ganzes muss wieder für die gesetzlichen Krankenkassen gelten! Dies hatte auch der Bundesrat in seinen Änderungsanträgen so gesehen. Im Gesetzgebungsverfahren ist dieser Änderungsantrag “unter den Tisch gefallen”, und die Koalition beschränkte sich darauf, drei einzelne Paragraphen des Wettbewerbsrechts einzufügen, die nach Meinung von Pro Generika allerdings nur eine “Placebo-Funktion” haben.

“Es ist eine Zumutung für alle Beteiligten, für Kassen wie für Hersteller, dass sie jetzt Ämter und Behörden bitten müssen, die Aufgaben zu erfüllen, die Bundesregierung und Bundestag zwingend hätten erledigen müssen”, kritisierte Hofmann.