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JES Bundesverband begrüßt neue GBA-Richtlinie zur Substitutionsbehandlung mit Heroin

Presseinformation

Berlin – In seiner heutigen Sitzung (17.01.) hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Behandlung von Opiatabhängigen mit Diamorphin erleichtert.

Mit den in einigen Punkten angepassten neuen Richtlinien reduziert der GBA die Hürden für Einrichtungen, die Heroinkonsumenten mit Diamorphin (Heroin) substituieren möchten.

Marco Jesse vom JES Bundesverband, der als Patientenvertreter im GBA an den Verhandlungen beteiligt war, sagt dazu: “Es war notwendig die Richtlinien anzupassen, denn in den letzten 3 Jahren sind auch aufgrund der hohen Zugangshürden des GBA keine neuen Standorte für die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung entstanden. Als Patientenvertreter haben wir bereits bei den 2010 verabschiedeten Richtlinien auf praxisferne Regelungen hingewiesen. Leider konnten wir uns damals im GBA nicht durchsetzen.“

Die Behandlung von Heroinkonsumenten mit Diamorphin in den 7 Standorten, die bereits zum Modellprojekt zählten hat gezeigt, dass die Diamorphinbehandlung für Substituierte, die von anderen Medikamenten wie Methadon oder Buprenorphin nicht ausreichend profitierten, eine erfolgversprechende Alternative ist.

Für den JES Bundesverband sind die neuen Richtlinien nur ein erster Schritt hin zu einer bedarfsgerechten Versorgung. Um neue Standorte einzurichten sind nun die Länder und Kommunen gefordert entsprechende Finanzmittel für die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards bereitzustellen. Nun gibt es keine Ausreden mehr!

Nach Meinung des JES Bundesverbands können die neuen GBA Richtlinien insbesondere dazu beitragen, die Personalkosten erheblich zu senken ohne Abstriche bei der Behandlungsqualität zu müssen. So ermöglichen die neuen Richtlinien, dass die Anzahl ärztlicher Mitarbeiter flexibel gestaltet werden kann und die Anwesenheit eines Arztes sich nun auf die Zeiträume der Vergabe- und Nachbeobachtung beschränkt.

Nun gilt es die nächsten notwendigen Schritte hin zu einer wirklich praxisnahen und zielgruppenspezifischen Versorgung zu gehen. Zur bisher sehr engen Auslegung der Richtlinien im Hinblick auf intravenösen Konsum gilt es Alternativen zu schaffen (z.B. Tabletten/rauchen/sniefen), die die Formulierung „parenterale Konsum“ möglich machen. Nur so können auch Heroinkonsumenten von dieser Behandlung profitieren die Heroin anders als intravenös konsumieren – dies sind immerhin ein Drittel der ca.150.000 Heroinkonsumenten in Deutschland.