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Selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Down-Syndrom

MOLITOR

Berlin – Zum Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März 2012 erklärt die behindertenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gabriele MOLITOR:

Das Down-Syndrom gehört zu den häufigsten geistigen Behinderungen. Jedes 600. Neugeborene kommt mit dem Down-Syndrom zur Welt. Jedes dieser Kinder muss die Chance auf gleichberechtigte Teilhabe haben. Der heutige Gedenktag macht auf die Rechte von Menschen mit Down-Syndrom aufmerksam und zeigt: Das Down-Syndrom oder auch Trisomie 21 ist ein Teil unserer gesellschaftlichen Realität.

Im Kindergarten und in der Schule spielen und lernen Kinder mit Down-Syndrom mit ihren Altersgenossen. Auch im Arbeitsleben gibt es viele Beispiele gelungener Integration. Es gibt Menschen mit Down-Syndrom, die Theater spielen, Artikel für Zeitschriften schreiben oder in Jugendherbergen arbeiten. Inklusion gelingt, wenn Menschen mit besonderen Bedürfnissen die Unterstützung erhalten, die sie zum Leben benötigen. Dafür muss noch viel getan werden. Die Inklusion in Kindergärten, Schulen und auf dem Arbeitsmarkt muss weiter ausgebaut werden.

Egal ob das 21. Chromosomen dreifach oder doppelt vorhanden ist: Menschenrechte gelten für alle Menschen, unabhängig ihrer individuellen Voraussetzungen. Seit 2009 ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Dieses Dokument stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Kinder mit Down-Syndrom sollen sich zu selbstbestimmten und zufriedenen Erwachsenen entwickeln, die mit größtmöglicher Selbstbestimmung ihr Leben gestalten.

Die Wahl des Welt-Down-Syndrom-Tages auf den 21.3. ergibt sich aus der Zahl 21, die für das 21. Chromosomen steht und der Zahl drei, die für die dreifache Anzahl dieses Chromosomens (statt doppelt) steht. Die Vereinten Nationen haben diesen Tag zum Welt Down-Syndrom Tag ausgerufen.