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So genanntes Wettbewerbsstärkungsgesetz der Gesundheitsreform verfassungs-, europa- und kartellrechtlich untragbar

BAHR:

Berlin – Zu den Äußerungen des Vize-Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU Wolfgang Bosbach, die Koalition solle sauberer arbeiten und sich mit den verfassungsrechtlichen Fragen ernsthafter und frühzeitiger auseinander setzen, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Daniel BAHR:

Wolfgang Bosbach spricht zu Recht die verfassungsrechtlichen Fragen der Gesundheitsreform an. Viele Regelungen werden keinen Bestand haben. Das Gesetz ist mit heißer Nadel gestrickt. Es darf so nicht in Kraft treten.

Vorletzte Woche hat die FDP im Gesundheitsausschuss ein Expertengespräch zu den verfassungs- und kartellrechtlichen Problemen des so genannten Wettbewerbsstärkungsgesetzes beantragt. Hintergrund war die wachsende Erkenntnis, dass zahlreiche Regelungen dieses Gesetzgebungsvorhabens nicht haltbar sind – insbesondere im Bereich des Insolvenzrechts, der privaten Krankenversicherung und der Vertragsgestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Krankenversicherung. Das haben auch die Anträge des Bundesrates noch einmal deutlich gemacht. Dieses Anliegen hat die schwarz-rote Koalition mit ihrer großen Mehrheit als überflüssig und zeitverzögernd abgelehnt. Jetzt zeigt sich, dass die Forderung nach einer intensiven Beschäftigung mit dem Thema mehr als angebracht war und ist. Sollte die Union endlich aufwachen, wäre es das Beste, ein solches Expertengespräch so schnell wie möglich nachzuholen. Ich stimme Herrn Bosbach ausdrücklich zu, dass sich der Bundesgesetzgeber mit den verfassungsrechtlichen Bedenken bei der Gesundheitsreform ernsthaft beschäftigen muss bevor es der Bundespräsident tut.