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Sozialminister Vigener: Saarland mit Informationsplattform über Pflegeheime dem Bund weit voraus

PRESSEMITTEILUNG

Saarbrücken – * Heimaufsicht kontrolliert 139 Einrichtungen im Saarland * Saarland verfügt bundesweit einmalig über umfassendes Plegeheimportal mit Prüfergebnissen von Medizinischem Dienst, Heimaufsicht und Gesundheitsämter * Informationen über Heime unter http://www.pflegeheime-saar.de

Angesichts der heutigen Vorstellung eines Informationsportals über Pflegeheime in Deutschland erklärt der saarländische Sozialminister Prof. Dr. Gerhard Vigener:

„Das Saarland verfügt bereits seit Oktober letzten Jahres über eine bundesweit einmalige Informationsplattform, an Hand derer Verbraucher sowohl einen Überblick über die vorhandenen Pflegeheime und deren Angebote im Saarland als auch über die Ergebnisse des Medizinisches Dienstes und der Heimaufsicht sowie der Gesundheitsämter informiert wird. Dieses weite Informationsspektrum hat der Bund nicht aufgenommen. Wir sind im Saarland einen Schritt voraus, denn wir bietet über die Qualitätsberichte auch ein Pflegesiegel an“, so Sozialminister Vigener. Bislang sind rund 40 Prozent der saarländischen Einrichtungen eingestellt.

Wir setzten nicht auf ehrenamtliche Begutachter, sondern auf die Qualitätskontrollen des Medizinisches Dienstes und der Heimaufsicht, die über die Einstellungen im Saarland entscheidet.

Die Verbesserung und Steigerung der Pflegequalität ist eines der zentralen Anliegen der saarländischen Landesregierung. Daher wurden seit 1999 viele Anstrengungen unternommen, um die Qualität in den 139 saarländischen Alteneinrichtungen im Saarland weiter auszubauen und zu steigern.

Um diese Qualität und Transparenz weiter zu verbessern wurde im letzten Jahr gemeinsam mit der Saarländischen Pflegegesellschaft die Website http://www.pflegeheime-saar.de installiert, die Einblicke über die Einrichtungen gibt. Auch hat die Landesregierung das „Saarländische Plus“ geschaffen, das eine Vergleichbarkeit der Einrichtungen bei der Zertifizierung und im Qualitätsmanagement sichert. Ein weiterer Baustein dieser Qualitätsoffensive ist das neue Heimgesetz der Landesregierung, das den Schutz der Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner weiter stärken wird. Sozialminister Vigener hat das neue Heimgesetz bereits im Saarländischen Landtag in erster Lesung eingebracht. Nach dem neuen Gesetz sollen Alteneinrichtungen jährlich und unangemeldete überprüft werden.

Hintergrund:

Derzeit werden 139 Einrichtungen der Altenhilfe mit insgesamt 12.236 Plätzen, davon über 11.680 Pflegeplätzen, sowie 51 Heime der Behindertenhilfe mit 2344 Plätzen für volljährige Menschen mit Behinderung vom Heimgesetz erfasst. Im Zeitraum 2006 bis 2007 wurden diese Einrichtungen 366 heimaufsichtsrechtlichen Überprüfungen unterzogen. An 25 dieser Überprüfungen war der Medizinische Dienst der Krankenversicherung beteiligt. Im Bedarfsfalle wurden zur fachlichen Beurteilung ergänzend auch die Gesundheitsaufsicht, der Lebensmittelkontrolldienst sowie der Brandschutz an den Überwachungsmaßnahmen beteiligt. Einen breiten Raum nahm die Beratung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sowie der Heimträger über ihre Rechte und Pflichten ein. Auf diese Beratungen besteht ein Rechtsanspruch, der auch in dem zukünftigen Landesheimgesetz vorgesehen ist.