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Sparen mit Doc Morris?

ERKLÄRUNG VON DR. MARLIES VOLKMER, MDB

Berlin – Zur aktuellen Diskussion über die an die niederländische Kapitalgesellschaft Doc Morris erteilte Genehmigung zum Betrieb einer öffentlichen Apotheke in Saarbrücken erklärt Dr. Marlies Volkmer, MdB:

Das Erteilen der Betriebserlaubnis für eine Filiale von Doc Morris – also einer Kapitalgesellschaft – verstößt eindeutig gegen deutsches Recht. Ich finde es skandalös, dass der saarländische Gesundheitsminister Josef Hecken dies ganz bewusst tut. Daran ändert auch der Verweis auf in Europa geänderte Rahmenbedingungen nichts.

Wenn deutsches Recht hier im Widerspruch zu europäischem Recht stünde, hätte die Europäische Kommission ihr Veto eingelegt. Immerhin hat sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, Italien und Spanien in Gang gesetzt wegen einer zu restriktiven nationalen Gesetzgebung in Bezug auf das Apothekenwesen – aber nicht gegen Deutschland.

Die entscheidende Frage ist, welche Vorteile die Zulassung von Fremdbesitz für die Versichertengemeinschaft der Gesetzlichen Krankenversicherung hätte. Die Wahrscheinlichkeit sinkender Arzneimittelpreise ist zumindest nicht hoch: Bereits heute gibt es im Arzneimittelgroßhandel eine erhebliche Konzentration, teilweise bestehen sogar enge Verflechtungen mit Generikaherstellern. Könnten diese Unternehmen nun Apotheken aufkaufen, würde das zu einer perfekten vertikalen Konzentration von Pharmaunternehmen über den Großhandel zur Apotheke führen. Die Gefahr des Preisdiktates würde unmittelbar drohen, wie wir es häufig bei Konzentrationsprozessen sehen. Das Beispiel Norwegen zeigt, dass Arzneimittel nach der dortigen Marktfreigabe im Apothekensektor nicht dauerhaft billiger geworden sind.

Der richtige Weg ist der in Deutschland beschrittene: Die Zulassung des Versandhandels, die Lockerung des Mehrbesitzverbotes und die Einführung eines Preiswettbewerbs um frei verkäufliche Arzneimittel sind behutsame Schritte auf dem Weg zu einer Öffnung des Arzneimittelvertriebs, in deren Zentrum immer der Apotheker als Heilberufler und das Ziel einer flächendeckende Versorgung mit Apotheken stand. Dazu kommt die Stärkung der Nachfragemacht der Patienten nach besonders preisgünstigen Medikamenten durch den Wegfall der Zuzahlung.