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Universitätsmedizin Mainz und Lehrkrankenhäuser einigen sich auf Selbstverpflichtung bei der Vergütung von Studierenden im Praktischen Jahr

Vergütung gedeckelt

Mainz – Die Universitätsmedizin Mainz und die Lehrkrankenhäuser verpflichten sich ab dem 1. Januar 2010 dazu, die Aufwandsentschädigung für das medizinische Praktische Jahr (PJ) auf maximal 1.000 Euro pro Tertial zu beschränken. Dies beschlossen die 23 Studienleiter der Akademischen Lehrkrankenhäuser einstimmig. Mit dieser Selbstverpflichtung soll die Qualität der Ausbildung im PJ gesichert werden. Eine einheitliche Regelung war nötig geworden, da aufgrund des bekannten und zunehmenden Ärztemangels in den letzten Jahren im Wettbewerb der Lehrkrankenhäuser untereinander nicht mehr die Qualität der Ausbildung der Studierenden und zukünftigen Ärztinnen und Ärzte, sondern die Sicherung des medizinischen Nachwuchses durch unmittelbare Entlohnung der Studierenden im Vordergrund zu stehen drohte.

Die einheitliche Regelung beinhaltet eine Beschränkung der Aufwandsentschädigung für den praktischen Teil der Arztausbildung auf maximal 1.000 Euro pro Tertial. Direkte finanzielle Zuwendungen im Sinne einer Entlohnung – zum Beispiel Barzahlungen – erfolgen nicht. Die indirekten finanziellen Zuwendungen können unter anderem Zuschüsse zu Verpflegung, Unterkunft oder Fahrtkosten sowie Büchergutscheine sein. Darüber hinaus stellen die Lehrkrankenhäuser den PJ-Studierenden die Dienstkleidung kostenfrei zur Verfügung. Auch ist das Parken auf Parkplätzen der Krankenhäuser für die Studierenden kostenlos. Diese Regelung tritt zum 1. Januar 2010 in Kraft – bereits am 7. Juli 2009 beschlossen dies die 23 Studienleiter der Akademischen Lehrkrankenhäuser der Universitätsmedizin Mainz einstimmig.

Grundsätzlich spricht sich der für Forschung und Lehre verantwortliche Wissenschaftliche Vorstand der Universitätsmedizin Mainz, Prof. Dr. Dr. Reinhard Urban, gegen direkte Vergütungen (Barzahlungen) von Studierenden im Praktischen Jahr durch einzelne Akademische Lehrkrankenhäuser aus: „Das PJ ist Teil des Medizinstudiums und damit besteht der Studierendenstatus weiter. Die Studierenden gehen kein Beschäftigungsverhältnis mit dem jeweiligen Akademischen Lehrkrankenhaus ein, so dass auch keine Vergütung gerechtfertigt ist. Daher trägt der vom Marburger Bund herangezogene Vergleich mit den Referendaren im Jurastudium nicht. Diese erhalten keine Aufwandsentschädigung, sondern werden in ein Beamtenverhältnis auf Zeit beziehungsweise auf Widerruf ernannt. Allein die Qualität der Ausbildung in einem Lehrkrankenhaus sollte die Studierenden bewegen, dort ihr PJ zu absolvieren und nicht eine möglichst hohe Vergütung.“

„Zudem führt eine solche direkte Vergütung gerade zu dem Status der ‚billigen Arbeitskräfte’, der selbst aus Sicht der Befürworter der direkten Vergütung unbedingt zu vermeiden ist“, so Urban weiter.

Gerade weil es für die Studierenden schwierig ist, gleichzeitig zur Vollzeitausbildung im PJ sich mit einer Nebentätigkeit etwas dazu zuverdienen, soll die Neuregelung zumindest kostenfreie Unterkunft und Essen sicher stellen. „Unterm Strich lässt sich sogar sagen, dass die Medizinstudenten nun insgesamt mehr bekommen können als vor der Einführung“, betont der Wissenschaftliche Vorstand und versichert: „Selbstverständlich bekommen Studierende, die zum jetzigen Zeitpunkt bereits von den Lehrkrankenhäusern eine direkte Vergütung erhalten, weiterhin den vereinbarten Lohn. Für PJ-Studierende, die jetzt erst einen neuen Ausbildungsvertrag für den Februar 2010 unterschreiben, gilt jedoch die neue Regelung.“

Lange war es üblich, dass Lehrkrankenhäuser den Medizinstudenten im PJ nichts zahlen. Aufgrund des in den letzten Jahren stärker gewordenen Ärztemangels haben jedoch mehrere Kliniken damit begonnen, die PJ-Studierenden zu entlohnen. „Konkurrenz sollen sich die Krankhäuser nur durch die Qualität ihrer Ausbildung machen, nicht aber bei der Vergütung“, fordert Urban. „Außerdem zeigt sich, dass die Bezahlung gegen den Ärztemangel auch nichts ausgerichtet hat. Entscheidend sind vielmehr die jeweiligen Rahmenbedingungen, unter denen junge Kolleginnen und Kollegen arbeiten, und die Qualität der Aus- und Weiterbildung. Die vom Marburger Bund in seiner Presseerklärung in die Diskussion gebrachte und zudem auf einer Falschinformation basierende Polemik ist weder zielführend, noch gelingt es mir hierfür Verständnis aufzubringen, wenn allein gemeinsame Anstrengungen zur Beseitigung des Ärztemangels in Deutschland beitragen können.“

Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg Universität Mainz Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist die einzige Einrichtung dieser Art in Rheinland-Pfalz. Mehr als 50 Kliniken, Institute und Abteilungen sowie zwei Einrichtung der medizinischen Zentralversorgung – die Apotheke und die Transfusionszentrale – gehören zur Universitätsmedizin Mainz. Mit der Krankenversorgung untrennbar verbunden sind Forschung und Lehre. Rund 3.500 Studierende der Medizin und Zahnmedizin werden in Mainz kontinuierlich ausgebildet. Weitere Informationen im Internet unter http://www.klinik.uni-mainz.de