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Verfassungsklage gegen Nichtraucherschutzgesetz findet Zustimmung

PARR:

Berlin – Anlässlich der Pläne des Bundesverbandes des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) Gastronomen bei einer Verfassungsbeschwerde gegen das Nichtraucherschutzgesetz zu unterstützen, erklärt der drogen- und suchtpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Detlef PARR:

Wir begrüßen die Pläne der DEHOGA ausdrücklich, denn auch die FDP hält dieses Gesetz für einen unzulässigen Eingriff in die verfassungsmäßigen Rechte von Gastronomen. Vor allem Besitzer von kleinen Kneipen werden durch die gesetzliche Gängelung in ihrer Existenz bedroht.

Die FDP-Bundestagsfraktion bleibt bei ihrer Forderung, Ausnahmeregelungen zuzulassen. Sowohl Gäste aber auch Gastwirte müssen die Wahl haben, ihre Lebensweise nach ihren Vorstellungen zu gestalten. Eine Kennzeichnungspflicht des gastronomischen Raumangebotes ist eine hinreichende Orientierungshilfe ohne staatliche Überregulierung.

Wir brauchen einen wirksamen Nichtraucherschutz für besonders gefährdete Personengruppen wie Kinder, Jugendliche, Kranke und sozial Schwache. Das erreichen wir aber nicht, indem wir Besitzer von Einraumkneipen in ihrem Eigentumsrecht und in ihrem Recht auf Berufsausübung einschränken. Vielmehr appellieren wir an die Eigenverantwortlichkeit der Gastwirte. Denn Überzeugung und Prävention sind wirkungsvoller als Verbote.