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Viele Fragen zur Zuzahlung in Hessens Apotheken

Apotheker sind Inkassostelle für Krankenkassen

Offenbach – Seit Mittwoch (1.9.) kommt es in den Apotheken verstärkt zu Preisdiskussionen mit den Patienten. Grund hierfür ist, dass die Krankenkassen die Erstattungsgrenze für viele Arzneimittel deutlich nach unten gesenkt haben. Deshalb muss in den Apotheken darüber aufgeklärt werden, weshalb für ein Arzneimittel, für das bisher noch keine Zusatzzahlung zu leisten war, plötzlich gezahlt werden muss.

„Alle Zuzahlungen, die gesetzlich Krankenversicherte in der Apotheke leisten müssen, geben wir zu hundert Prozent an die jeweilige Krankenkasse weiter. Wir sind sozusagen nur Inkassostelle für diese“, so der stellvertretende Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbandes, Hans Rudolf Diefenbach. Dass die Patienten nun für das gleiche Arzneimittel mehr bezahlen müssten, liege nicht etwa an Preiserhöhungen der Hersteller, sondern sei ausschließlich eine Entscheidung der Krankenkassen.

„Die Apotheken sind schon seit langem völlig vom Preis des Arzneimittels abgekoppelt, so dass sie kein Interesse haben, teure Arzneimittel abzugeben. Wir bekommen gesetzlich festgelegt seit Anfang des Jahres pro abgegebener Packung 6,35 Euro, egal ob das Arzneimittel 50 oder 500 Euro kostet“, betonte Diefenbach. Dabei seien in den ersten sechs Monaten in den hessischen Apotheken rund 340.000 Packungen weniger abgegeben worden. Das entspricht einem Rückgang um 1,3 Prozent. Insgesamt gaben die hessischen Apotheken rund 25,5 Mio. Packungen an die Patienten ab.

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Der Hessische Apothekerverband e.V. (HAV) vertritt die Interessen der selbstständigen hessischen Apothekerinnen und Apotheker. Von den 1.621 Apotheken in Hessen, die mehr als 11.000 Arbeitsplätze bieten, sind 98 Prozent Mitglied im HAV. Er ist Vertragspartner der Krankenkassen und schließt mit diesen Verträge ab.