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Werbeverbot für Abtreibungen: Ärzte für das Leben e.V. begrüßen Deutscher Ärztetag-Beschluss zur vollumfänglichen Beibehaltung

Pressemitteilung zu § 219a StGB Debatte

Münster – Bei dem am 11. Mai 2018 zu Ende gegangenen 121. Deutschen Ärztetag haben sich die Delegierten gegen einen Wegfall oder eine Einschränkung des in § 219a StGB kodifizierten Werbeverbots für Abtreibungen ausgesprochen. „Ärzte für das Leben e.V. begrüßen diese unerwartet klare Positionierung unseres Berufsstands zum Werbeverbot für einen ärztlichen Eingriff, der stets die gezielte Tötung eines Kindes vor seiner Geburt zur Folge hat“, sagte Prof. Dr. Paul Cullen, erster Vorsitzender des Vereins.

„Auch sehr zu begrüßen ist die Forderung des Ärztetags, die individuelle Beratung und Hilfeleistung für Frauen in Konfliktsituationen zu stärken. Das Defizit an „neutraler Information“, die sonst im Ärztetag-Beschluss indirekt postuliert wird, ist aus unserer Sicht eine Schimäre der Medien und von einzelnen Abtreibungsaktivisten. Auch darf die vom Ärztetag geforderte Stärkung dieser Information sich nicht dergestalt ausformen, dass das Werbeverbot durch die Hintertür ausgehöhlt wird. Insofern lehnen wir etwa ein Anbieten von Abtreibungen über eine Praxis-Webseite, wie im bekannten Fall der Ärztin Dr. Kristina Hänel aus Gießen, als ein verstecktes Anwerben für diese tödliche Leistung weiterhin strikt ab.“

Über Ärzte für das Leben e.V.

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter aerzte-fuer-das-leben.de