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Wie sinnvoll ist eine Ultraschall-Flatrate?

Wie sinnvoll ist eine Ultraschall-Flatrate?

Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft

München – Für viele werdende Mütter gehört der regelmäßige Ultraschall einfach dazu – meist deutlich häufiger als die vorgesehenen drei Mal während der Vorsorgeuntersuchungen. Eine oft angebotene Ultraschall-Flatrate, die als „Individuelle Gesundheitsleistung“ von den Eltern in spe selbst gezahlt werden muss, ist in den meisten Fällen aber nicht nötig. Denn bei Auffälligkeiten übernimmt die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK die Kosten für weitere Untersuchungen.

Gute Versorgung in der Schwangerschaft – für die Versicherten der SBK eine Selbstverständlichkeit. Die Siemens-Betriebskrankenkasse zahlt grundsätzlich drei Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft, die in der Regel in der 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche stattfinden. Die Untersuchungen haben sich als Maßnahme zur Früherkennung von schweren Erkrankungen des Embryos bewährt und sind unverzichtbar. Ein weiterer Vorteil: Der Ultraschall hilft Vätern und Müttern, früh eine feste Bindung zum Ungeborenen aufzubauen.

Gerade zu Beginn einer Schwangerschaft haben Frauen kaum Möglichkeiten, sich über den Gesundheitszustand des Kindes sicher zu sein. Bis zur 20. Woche spüren sie keine Bewegungen des Ungeborenen. Die ständige Sorge bleibt, ob es ihm gut geht. „Die Erleichterung ist dann jedes Mal riesengroß, wenn werdende Mütter am Monitor das schlagende Herzchen und das wachsende Kind sehen“, erklärt Katrin Pumm, Fachexpertin für Familienleistungen bei der SBK. „Die Ultraschalluntersuchung ist ein wichtiges medizinisches Diagnoseverfahren, kein Babyfernsehen, wie es oft heißt. Sie hilft Eltern und Ärzten, in einer kritischen Phase der Schwangerschaft Klarheit über den Gesundheitszustand des Embryos zu erhalten und bei Bedarf frühzeitig zu reagieren.“

Seit 2013 können Schwangere beim zweiten Basis-Ultraschall zwischen der normalen und der erweiterten Untersuchung wählen. Hierbei werden zusätzlich wichtige Körperteile des Kindes, wie der Kopf, der Hals, der Rücken, die Brust und der Rumpf detaillierter untersucht, um Fehlbildungen zu erkennen. Mit den drei Regeluntersuchungen können alle erforderlichen Analysen abgedeckt werden und die zukünftigen Eltern erhalten die nötige Sicherheit. Doch viele von ihnen wollen mehr. Sie wünschen sich weitere Ultraschalltests.

„Natürlich übernimmt die SBK bei Auffälligkeiten die Kosten für weitere Untersuchungen“, ergänzt Katrin Pumm. „Doch ohne medizinischen Grund sind weitere Ultraschalluntersuchungen auf jeden Fall ‚Individuelle Gesundheitsleistungen‘ – kurz IGeL. Sie werden nur auf ausdrücklichen Wunsch der Schwangeren durchgeführt und sind immer kostenpflichtig.“ Deshalb steht vor solchen zusätzlichen Maßnahmen immer ein ausführliches Beratungsgespräch mit dem Arzt. Generell gilt es, IGeL stets kritisch zu hinterfragen. Wer unsicher ist, sollte sich von einem zweiten Arzt oder von einer Hebamme beraten lassen.

Basis ist individuelles Sicherheitsbedürfnis der Schwangeren

Wissenschaftlich notwendig sind weitere Ultraschalluntersuchungen oder gar eine Ultraschall-Flatrate in der Regel nicht. Allein das individuelle Sicherheitsbedürfnis der Schwangeren entscheidet über ihre Durchführung. Trotz intensiver Diskussionen auf Ratgeberseiten und Elternforen ist sich die Fachwelt einig: Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen sind keine Gefahr für den Embryo, ein medizinischer Nutzen wurde aber nicht nachgewiesen.

Für Katrin Pumm ist deshalb wichtig: „Wenn es um das Entdecken von Auffälligkeiten geht, ist nicht die Anzahl der Ultraschalluntersuchungen ausschlaggebend. Die Aussagekraft der Ergebnisse hängt vielmehr von der Erfahrung der Ärztin oder des Arztes sowie der Qualität des Ultraschallgerätes ab.“ Hier gelte es, schon bei der Auswahl der behandelnden Praxis diese Punkte zu klären.

Kritiker zusätzlicher Untersuchungen geben außerdem zu bedenken, dass diese auch zu größerer Verunsicherung führen können. Einige Erkrankungen und bestimmte Entwicklungsstörungen können zwar im Ultraschall erkannt werden, ihre Behandlung sei aber während der Schwangerschaft nicht möglich. Die Folge: Das bloße Wissen darüber kann werdende Mütter verunsichern und in dieser wichtigen Phase psychisch erheblich belasten.

Über die SBK:
Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK ist eine der größten Betriebskrankenkassen Deutschlands und gehört zu den 20 größten gesetzlichen Krankenkassen. Als geöffnete, bundesweit tätige Krankenkasse versichert sie mehr als 1 Million Menschen und betreut über 100.000 Firmenkunden in Deutschland – mit mehr als 1.500 Mitarbeitern in rund 100 Geschäftsstellen.

Seit über 100 Jahren steht für die SBK der Mensch im Mittelpunkt. Sie unterstützt ihre Kunden bei allen Fragen rund um die Themen Versicherung, Gesund bleiben und Gesund werden. Dies bestätigen auch die Kunden. So wurde die SBK 2015 zum dritten Mal „Deutschlands beliebteste gesetzliche Krankenkasse“ und belegte beim Kundenmonitor Deutschland erneut den Spitzenplatz bei der Kundenzufriedenheit. 2016 war die SBK unter den TOP 3 Preisträgern in der Kategorie „Kundenurteil Dienstleistung“ des Deutschen Servicepreises zu finden.