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Zahl des Monats November 2013

Berlin –

  • CDU/CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, auf den AMNOG-Bestandsmarktaufruf für patentgeschützte Arzneimittel zu verzichten.
  • Im Gegenzug wollen die Koalitionäre eine Erhöhung des unbefristeten Zwangsrabatts auf verschreibungspflichtige Arzneimittel von 6 % auf 7 % und die Verlängerung des Preismoratoriums vorsehen.
  • Im nun bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren muss klargestellt werden, für welche Arzneimittel diese beiden Maßnahmen gelten.

Die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD sind nun abgeschlossen. Für den Bereich der Arzneimittel haben die Parteien festgelegt, den aufwändigen Bestandsmarktaufruf für patentgeschützte Arzneimittel, die vor 2011 in den Verkehr gebracht wurden, zu beenden. Im Gegenzug soll der Zwangsrabatt für verschreibungspflichtige Arzneimittel unbefristet von 6 % auf 7 % erhöht werden und die Preise zum Stand 1. August 2009 weiter „eingefroren“ bleiben.

Der Gesetzgeber ist bei der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes nun gefordert dafür zu sorgen, dass die Erhöhung des Zwangsrabatts und die Verlängerung des Preismoratoriums ausschließlich für die Arzneimittelgruppe gilt, die Nutznießer des Verzichts auf die nach dem AMNOG ursprünglich vorgesehenen Preissenkungen ist.

Es ist daher analog zum GKV-Änderungsgesetz, mit dem der befristete 16 %ige Zwangsrabatt auf patentgeschützte Arzneimittel eingeführt worden ist, klarzustellen, dass Generika nicht unter die geplanten Maßnahmen fallen. Im Unterschied zu den patentgeschützten Arzneimitteln tragen Generika seit vielen Jahren zu einer weiter steigenden Entlastung bei den Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei.

Der Generikamarkt ist bereits breitflächig durch Rabattverträge und Festbeträge reguliert. Zudem sind die realen Aufwendungen der GKV für die Generikaversorgung seit Jahren rückläufig. Mehr noch: Selbst der GKV-Spitzenverband hat bereits Ende 2011 erkannt, dass in Einzelfällen Preiserhöhungen zum „Absichern der Versorgung“ notwendig sind und die Festbeträge in sieben Gruppen angehoben. Aufgrund des Preismoratoriums war eine Anhebung der Preise durch die Unternehmen aber nicht möglich. Dies muss sich jetzt ändern – denn Versorgungssicherheit in Deutschland hat zur Voraussetzung, dass Generika auch aus Unternehmenssicht wirtschaftlich angeboten werden können.

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