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21 ist gleich 28?

Zahl des Monats November

Berlin –

  • Die AOK hat Rabattverträge für die „Pille“ ausgeschrieben.
  • Kontrazeptiva werden von den Krankenkassen nur für Frauen unter 20 Jahren erstattet, rabattvertragsgeregelte Kontrazeptiva werden daher gerade von jungen Erstanwenderinnen eingenommen.
  • Trotz unterschiedlicher Dosierungsschemata eines „Pillen“-Wirkstoffes von 28 Tagen bei täglicher Einnahme und von 21 Tagen kontinuierlicher Einnahme gefolgt von 7 Tagen Einnahmepause, ist aus Sicht der AOK ein Austausch dieser Dosierschemata in der Apotheke unproblematisch.

Die AOK hat Kontrazeptiva mit der Wirkstoffkombination Drospirenon + Ethinylestradiol zum Abschluss von Rabattverträgen ausgeschrieben. Dabei hat die Krankenkasse die Tatsache in Kauf genommen, dass es zwei sehr unterschiedliche Anwendungsschemata für diese Wirkstoffkombination gibt: Einerseits eine tägliche Einnahme über 21 Tage mit anschließender Einnahmepause von 7 Tagen. Anschließend wird mit einer neuen Packung angefangen.

Andererseits gibt es eine Dosierung mit einer kontinuierlichen täglichen Tabletteneinnahme über 28 Tage. Dabei enthält die Packung 21 Tabletten mit dem Wirkstoff und sieben Tabletten ohne Wirkstoff (Placebo). Dies erleichtert gerade jungen Erstanwenderinnen die Gewöhnung an die kontinuierliche Einnahme. Denn gerade bei der „Pille“ weiß jeder: Fehlende Therapietreue kann Folgen haben.

Die AOK hält diese grundlegend unterschiedlichen Anwendungsschemata auch auf Nachfrage dennoch für problemlos in der Apotheke austauschbar. So wird es wohl dazu kommen, dass der Frauenarzt einer jungen Erstanwenderin die Dosierung genau erläutert, sie aber in der Apotheke entweder eine Packung mit 21 oder mit 28 Tabletten erhält – je nachdem, was der Rabattvertrag vorgibt.

Das Rabattvertragssystem zeigt in diesem konkreten Beispiel besonders absurde Effekte. Denn eine häufige Fehleinnahme der Tabletten ist damit wahrscheinlich, ihre Folgen für die jungen Frauen ebenso.

Es zeigt sich immer stärker, dass eine ganze Reihe von Arzneimitteln grundsätzlich nicht für Rabattvertragsausschreibungen geeignet sind. Dazu gehören neben der „Pille“ generell komplexe Arzneimittel, wie z.B. Impfstoffe, Onkologika und Biosimilars.

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